Bericht von der Mitgliederversammlung, erste Einschätzung der Auswirkungen des TSVG

Mai 18, 2019

Am 16.03.2019 war die diesjährige Mitgliederversammlung des BVDN. Es war eine lebhafte Tagung mit fruchtbaren Diskussionen. So wurde der Antrag auf Satzungsänderung deutlich abgeändert beschlossen. Lesen Sie bitte auch unser Protokoll.

Datenschutz: Nachdem die DSGV schon eine Weile gilt, gibt es jetzt doch erwartungsgemäß ersten Ärger: Firmen stellen Abmahnungen aus, um sich daran zu bereichern. So wurde ein BVDN-Mitglied bereits abgemahnt, weil er ein unverschlüsseltes Kontaktformular auf seiner Webseite verwendet (hat). Lösung: Auf keinen Fall zahlen und damit weiteren erpresserischen Aktionen Nahrung geben, sondern sich anwaltlich vertreten lassen und den Fehler abstellen.

Terminservicestelle TSS: Bitte denken Sie daran, dass weiterhin genug Termine vorrätig sein sollen, damit nicht Patienten an Krankenhausambulanzen zu Kosten unseres Fachgruppentopfes verwiesen werden. Sogenannte Terminserien enden automatisch und müssten jetzt für 2019 neu gesendet werden. Insbesondere fehlen in Nordbaden Neurologen-Termine! Laut TSVG wird die Meldung von Terminen ab April 2019 Pflicht!

TSVG: Das Terminservice und Versorgungsgesetz ist durch den Bundestag beschlossen, aber solange die Regelungen im Honorarverteilungsmaßstab der Länder-KVen nicht umgesetzt sind, müssen wir noch spekulieren: Das Gestz soll so klingen, als ob ein warmer Geldregen alle Sorgen fortspült. Doch Vorsicht! Nicht alles, was Minister Spahn eine Schlagzeile bringt, nutzt der Patientenversorgung. Es werden wohl bestimmte Leistungen gefördert, die teilweise von den Krankenkassen mit neuem Geld auf extrabudgetäre Leistungen umgesetzt werden. Dafür müssen aber erstmal diese Leistungen aus unseren Fachgruppentöpfen bereinigt werden. Hier heißt es für uns taktisch vorzugehen, weil wir sonst (vor allem im ersten Jahr) unseren Fachgruppentopf verkleinern und Mehrleistungen für die Krankenkassen fast umsonst erbracht werden. Ein Beispielfall: Patient X hat bei einer Auszahlungsquote von 92% einen Erlös von 92% des EBM-Wertes gebracht. Wenn er jetzt auf förderungswürdige Weise zu uns kommt (durch Hausarzt vermittelt, oder als Neupatient o.ä.), dann werden die 92% aus dem Fachgruppentopf bereinigt und die Kasse zahlt 100%. Soweit so schön. Wenn der Patient aber zusätzlich aufschlägt, dann wäre er bisher umsonst behandelt worden (hätte den FG-Topf verwässert und die Auszahlungsquote gedrückt, weil ohne neues Krankenkassen-Geld). Nach der neuen Regelung würde er nur die 8% Aufschlag in den Topf bringen. Erst nach abgeschlossener Bereinigung dürfen wir davon ausgehen, dass Mehrarbeit zu 100% mit frischem Geld von den Kassen bezahlt wird! Wir bleiben am Ball und versuchen so bald als möglich die Umsetzung transparent zu machen und Handlungsanweisungen daraus abzuleiten. Bis dahin ist die sichere Option, im ersten Geltungsjahr die Fallzahlen nicht zu steigern.

Das könnte sich ab August 2019 etwas ändern, weil der extrabudgetäre Zuschlag für rasche Behandlung (bis 50%) ab dann gelten wird.

Denken Sie bitte noch an den Auftrag zur Telematik-Infrastruktur!

Falls Sie den Auftrag bis 31.3.2019 nicht erteilt haben, droht ab 01.07.2019 der 1% Honorar-Abzug. Und zwar rückwirkend ab 01.01.2019!