Neues zur Therapie in unserem Fachgebiet: EMDR und bessere Vergütung aufwändiger MS-Therapie im Selektivvertrag. KV Abrechnung 4/2018.

Mai 19, 2019

Liebe Kolleginnen und Kollegen, unsere Newsletter fokussieren meist auf berufspolitische Themen. Hier aber ein kurzer Hinweis auf ein aktuelles Editorial in der Zeitschrift Nervenheilkunde, das mich fasziniert hat. Ich bin skeptisch, wenn Heilsbotschaften verkündet werden über Methoden, die mir unverständlich sind. Von daher war ich oft skeptisch und bemüht, die Contenance zu wahren, wenn im Kollegenkreis die EMDR (Eye Movement Desensitization and Reprocessing) bejubelt wurde. Was soll das Blickpendeln für ein Zauber sein… Aber in seinem zugegeben etwas langen Editorial bespöttelt Prof. Spitzer genüsslich die Aura der EMDR, um dann in gelungenem Spannungsbogen aktuelle experimentelle Daten auszubreiten, die klar neurobiologische Grundlagen und Wirkweisen belegen. Und das ist eine schöne Verbeugung vor der wissenschaftlichen Methode, mit der es gelingt durch Experimente Vorurteile zu widerlegen und zu überwinden. Damit ist die Methode EMDR im positiven Sinne entzaubert, aber sollte wohl pragmatisch breit angewendet werden. Unbedingt lesenswert!

Im Selektivvertrag PNP Vertrag mit der AOK/BKK Bosch wurden Verbesserungen bezüglich der sehr aufwändigen MS-Therapien (z.B. Infusion von monoklonalen Antikörpern) besprochen. Hier ist die Indikationsstellung mit Prüfung der Kontraindikation und Erstellen eines Überwachungsplanes und das Nebenwirkungsmonitoring sehr aufwändig, so dass bei der Erstgabe in Zukunft die Applikationspauschale doppelt abrechenbar sein wird. Die Vergütungsziffern werden zusammengefasst und allgemein (nicht mehr über Präparatenamen) beschrieben, um in Zukunft rascher auf neue Medikamente reagieren zu können. Genaue Information folgt.

Und zu guter Letzt die KV-Abrechnungsergebnisse des vierten Quartals 2018: Der Orientierungspunktwert wurde um 1,18% angehoben auf 10,7 Cent. Zusätzlich wurde die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung um 0,14% angehoben. Wir hatten in den Fachgruppen Psychiatrie/Neurologie/Nervenheilkunde Scheinwerte von €103,66/81,63/81,20 und jeweils Überschreitungen des Leistungsbedarfes über die Regelleistungsvolumina um 5,2%/4,5%/7,1%. Dies ist im Fachgruppenvergleich gefährlich niedrig. Leistungen sollten in jedem Fall dokumentiert und abgerechnet werden, auch wenn sie nur abgestaffelt honoriert werden!