Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG): Rolle rückwärts bezüglich psychiatrischer Zulassung.

Mrz 19, 2019

Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Berichterstattung überschlägt sich: Das TSVG sollte ja eigentlich die Termine behandeln, nun hat es sich zu einem wahren Omnibus entwickelt, in den wöchentlich neue Passagiere medienwirksam ein- oder aussteigen. Oder geht es in Wirklichkeit eher um den Medienrummel für einen geschäftigen Minister?

Jedenfalls scheint nach neuesten Meldungen die angekündigte freie Niederlassung für Psychiater ohne die Grenzen der Bedarfsplanung vom Tisch. Es wird also wohl keine Phase mit chaotisch offenen Planungsbezirken und kostenloser Niederlassung geben. Die Bedarfsplanung wird dafür beschleunigt aktualisiert. Ob unsere Fächer eine Erleichterung in der Arbeitsbelastung bei adäquaten Arztzahlen verspüren werden oder nur eine Erleichterung um Regelleistungsvolumina bei mehr Teilhabern an unveränderten Fachgruppentöpfen, bleibt erstmal offen.

Was noch im TSVG stehen wird: Die Zahl der geförderten ambulanten Weiterbildungsstellen für Fachärzte wird verdoppelt. Das bedeutet noch bessere Chancen für niedergelassene Weiterbilder. Die Substitutionsbehandlung wird extrabudgetär vergütet werden. Krankenkassen sollen Bonuszahlungen an Patienten in Hausarztverträgen leisten. Es sollen Zuschläge für schnelle Behandlung von überwiesenen Patienten durch Fachärzte in Höhe von 20-50% erfolgen. Extrabudgetär soll vergütet werden die Behandlung von neuen Patienten (>2 Jahre seit letztem Kontakt) oder von über die Terminservicestellen TSS vermittelten Patienten oder von Patienten aus der „offenen“ Sprechstunde – natürlich nach Bereinigung des Volumens aus den Fachgruppentöpfen. Wenn es dumm läuft, heißt das, dass wir diesen Spezial-Service selbst finanzieren!

Vergessen Sie bitte nicht unsere Jahresversammlung am 16.03.2019 in Stuttgart!