RLV ausfüllen, Arzneimittel: Prüfung von Amts wegen, Erhöhung der BG-Honorare, neue Abrechnungsseminare

Okt 18, 2017

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Die Abrechnung ist hoffentlich fertig. Bitte denken Sie daran, ihre erbrachten Leistungen komplett zu erfassen und abzurechnen!

Mitte Juli wurde auf die psychotherapeutische Sprechstunde hingewiesen, um längere Gespräche angemessen vergütet zu bekommen. Der Vorteil, dass die Leistung extrabudgetär vergütet wird, sollte beachtet werden zusammen mit der Chance, das RLV mit bisher undokumentierten Leistungen zu füllen. Ein untererfülltes RLV gefährdet auf die Dauer den Fachgruppentopf! Denken Sie bitte an die Betreuungsziffernoder die biographische Anamnese EBM 35140, deren Dokumentation prima am Wochenende stattfinden kann und daher das Tagesprofil nicht belastet.

Im Verordnungsforum 42 kam leise die Ankündigung neuer Regresse: Auf Seite 16 wird die Prüfung von Amts wegen erklärt. Hier ist der Spielraum angesichts gesetzlicher Vorgaben gering. Die gemeinsame Prüfungsstelle muss ab Oktober 2017 Prüfungen auch ohne Antrag der Krankenkassen vornehmen. Beachten Sie bitte die Ihnen regelmäßig zugehende Fehlerliste Verordnungen zu Fehlern Ihrer Praxis! Die Einhaltung der Arzneimittel-Richtlinie soll überprüft werden. Im ersten Durchlauf wurde die Prüfung auf folgende ausgeschlossene Arzneimittel vereinbart:

  • Analgetika in fixer Kombination mit nicht analgetischen Wirkstoffen
  • Orale Antihypotonika
  • Antiphlogistika/Antirheumatika in fixer Kombination mit anderen Wirkstoffen
  • Externa zur Abschwellung bei Verletzungen sowie bei rheumatischen Erkrankungen
  • Hustenmittel-Fixkombinationen
  • Dipyridamol in Kombination mit Acetylsalicylsäure

Vermeiden Sie bitte diese Verordnungen, weder der „Welpenschutz“ junger Praxen, noch die Regel „Beratung vor Regress“ schützen in diesem Fall!

Ab Oktober 2017 gelten erhöhte BG Honorare. Daher wird empfohlen, die entsprechenden Rechnungen erst nach Vorliegen der neuen Sätze der UV-GOÄ zu stellen.

Auch noch einmal Erinnerung an die Heimversorgung nach EBM-Kapitel 37 und die Aktualisierung dazu. Der Aufwand ist gering, den Vertrag zu machen und die Leistungen sind extrabudgetär und gehen nicht in die Plausi-Zeiten ein. Die Erreichbarkeit reicht in der Praxisöffnungszeit!

Und zum Schluss nochmal der Hinweis: Die ersten Konnektoren sind verfügbar, so dass Sie Ihre Praxis theoretisch an die Telematik-Infrastruktur (siehe der alte Text dazu) anschließen könnten. Die Anbieter drängen jetzt und ködern mit einem Preis, der juxt genau dem Förderbetrag entspricht. Aber die Frist bezüglich Inbetriebnahme ist verlängert und die Funktionalität noch nicht komplett. Von daher warten wir noch etwas und berichten weiter! Aktuell berichtet die KBV hier.

Berufspolitische Seminare mit Thema Abrechnung des BVDN sind für Neulinge, aber auch zum Auffrischen nützlich. Aktuelle Termine hier: Seminare 2017-2018.