Allgemeines: Vitamin B12, Abrechnung nach dem neuen Kapiteln 37, PT Sprechstunde

Jul 18, 2017

Vitamin B12: Immer wieder gibt es Diskussion mit hausärztlichen Kollegen über die Bestimmung von „Vitamin B12“. Hierzu ist zunächstdarauf zu verweisen, dass „der Arzt der eine (Labor) Diagnostik für indiziert hält, im Regelfall auch für deren Durchführung zuständig ist“. Bei über 65 Jährigen finden sich in bis zu 30 % korrekt gesicherte B12-Mangelzustände. Des weiteren ist B12/Holo-TC Bestimmung S3-Leitlinienbasidiagnostik bei der Demenzabklärung. Besonders disponiert sind allgemein Patienten mit Langzeit-PPI/Metformin/L-Dopa-Verordnungen. Cave: Nicht jeder Diabetiker mit PNP hat eine Diabetesbedingte PNP, sondern er ist bei der häufig gleichzeitigen PPI/Metformin-Verordnung doppelt gefährdet für eine gut behandelbare B12-Mangel-PNP.

Nachdem Vitamin B12-Plasmaspiegel im unteren Drittel des Referenzbereiches einen Vitamin B12-Mangel nicht ausschließen, sind eher die Marker Holo-Transcobolamin sowie Methylmalonsäure MMA von Bedeutung, da diese zeitiger einen Mangel des biologisch verfügbaren Vitamin B12 sowie dessen Auswirkung auf den Metabolismus anzeigen. Am wirtschaftlichsten ist im Allgemeinen die Bestimmung von Holo-Transcobolamin. (Vielen Dank an Günther Endrass für die Vorlage zu diesem Thema, vergl. dazu auch der Artikel im Dt.Ärzteblatt)

Abrechnung von Leistungen nach Kapitel 37 (Heimversorgung) ist leichter geworden. Der Vertrag muss sein, ansonsten ist der Aufwand überschaubar. Die nächtliche Erreichbarkeit ist gelockert worden, es dürfen realistische Zeiten ausgemacht werden (z.B. Praxisöffnungszeiten). Vorteile: Wie schon erwähnt ergeben sich dann Zuschläge nach EBM (S. 428ff) in Höhe von €13,16 für die Betreuung und €11,16 für den Besuch des Patienten.

Psychotherapeutische Sprechstunde zur Abrechnung von Gesprächsleistungen sinnvoll: (Informationen von Dr. Carl und Dr. Endrass) Seit dem 1.4.2017 können 25 Minuten dauernde Gespräche als psychotherapeutische Anfangsgespräche („Psychotherapeutische Sprechstunde“) abgerechnet werden. Zum raschen Einstieg in eine therapeutische Hilfe dient die „Psychotherapeutische Akuttherapie“. Beide neuen Gesprächsleistungen der Richtlinienpsychotherapie sind weder antrags- noch anzeigepflichtig. Nun erhalten die Vertragsärzte und -psychotherapeuten nach neuestem Beschluss des Bewertungsausschusses für eine Sitzung von mindestens 25 Minuten 44,33 Euro, bei einer Dauer von 50 Minuten 88,66 Euro. Das entspricht jetzt der Richtlinien-Therapie. Das Honorar liegt damit deutlich über dem Betrag eines 20-minütigen psychiatrischen Gespräches (=21220×2). Beide Gesprächsleistungen werden in voller Höhe und Menge extrabudgetär und damit nicht aus dem Psychiatrie-Honorartopf ausbezahlt. Die Pauschale Fachärztliche Grundversorgung PFG wird nun neben der Leistung der Psychotherapeutischen Sprechstunde (GOP 35151) abrechenbar sein(wird von der KV automatisch hinzugesetzt), damit ist die Psychotherapeutische Sprechstunde als Leistung der Grundversorgung anerkannt. Dies gilt allerdings nicht für die Psychotherapeutische Akuttherapie (GOP 35152). Hier wird die PFG von der KV nicht zugesetzt.

Das PTV-Informationsblatt über diese Sitzung muss der Arzt dem Patienten laut Leistungslegende nur fakultativ übergeben, er kann also auf die Abgabe an den Patienten verzichten. Die GOP 35151 kann bei mindestens 21-jährigen bis zu 6-mal im Krankheitsfall (= 1 Jahr) angesetzt werden, bei jüngeren Patienten bis zu 10 mal. Danach ist diese Serie prinzipiell wiederholbar. Die Betreuungsziffern (GOP (16)21230 – (16)21233) können nicht in der gleichen Sitzung angegeben werden, sind aber im gleichen Quartal möglich. Die (16)21230 – (16)21233 werden bei zutreffenden Patienten also an einem folgenden Tag abgerechnet, an dem kein Patientenkontakt stattgefunden haben muss. Die beiden neuen EBM-Positionen, besonders die GOP 35151, sind vor allem für psychiatrisch tätige Nervenärzte und reine Psychiater mit Psychotherapiebefähigung sehr interessant. Sie sollten bei zutreffender Indikation ab jetzt immer statt eines längeren psychiatrischen Gespräches abgerechnet werden.