Update Telefonkontakte und mehr

Apr 17, 2020

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

üblicherweise bemühen wir uns um Zurückhaltung und wollen Sie nicht mit unseren Newslettern fluten. Nun sind die Zeiten gerade sehr hektisch und auch die KBV reagiert, so dass hier schon wieder neue Informationen fällig sind:

  1. Neue Ziffer für Telefonkontakte
  2. PNP Vertrag
  3. Privat-Abrechnung
  4. Rettungsschirm
  5. Schutzausrüstung Lieferung der KV BaWue

Ab sofort sind telefonische Kontakte auch mit Patienten abrechenbar, die in diesem Quartal noch nicht in der Praxis waren, vorausgesetzt, sie waren in den vorausgegangenen 6 Quartalen einmal vorstellig. Die neue Ziffer GOP 01433 (154 Punkte, €16,92) kann für mindestens 10 Minuten telefonisches Gespräch bis zu 20 Mal pro Quartal abgerechnet werden. Sie wird kombiniert mit entweder der Grundpauschale oder der GOP 01435 telefonische Beratung. Betreuungsleistungen und Grundpauschale sind leider weiterhin nur bei persönlichem Kontakt abrechenbar. Die neue Ziffer gilt vermutlich zunächst extrabudgetär und sollte fleißig dokumentiert werden, weil üblicherweise nach zwei Jahren neue Ziffern ins RLV überführt werden, mit dem erwiesenen Leistungsbedarf (also abgerechneter Häufigkeit).

Hierzu noch eine Feinheit für Gemeinschaftspraxen: Die Unterscheidung, ob eine Grundpauschale oder eine GOP 01435 abgerechnet wird, gilt für ein Quartal und für eine Ärztin. Das heißt, dass die Patientin, die von der Kollegin persönlich gesehen worden war, bei ihr die Grundpauschale, aber bei der telefonierenden Ärztin die GOP 01435 auslöst. Sehr betreuungsintensive Patientinnen können nach Ausschöpfen des o.g. Rahmens von einer anderen Ärztin der GP weiter betreut werden.

PNP Vertrag: Die mittlerweile eingeführten Fernkontakte können auf ab dem 01.03.2020 rückwirkend abgerechnet werden!

Zur Frage der Abrechnung von telefonischen Leistungen bei Privatpatienten habe ich Informationen von Dr. G. Endrass:

Es teilte der Verband der Privaten Krankenversicherung folgendes mit: Die PKV bzw. die tariflichen Bestimmungen sehen keine Einschränkungen bei der psychotherapeutischen Behandlung privat Versicherter via Videosprechstunde vor. Auch einer – ggf. analogen – Abrechnung der einschlägigen GOÄ-Nrn. steht nichts im Wege. In der PKV sind Videosprechstunden seit jeher nach Maßgabe der medizinischen Notwendigkeit im vereinbarten Umfang „unbegrenzt“ und somit ohne Budgetbeschränkungen möglich. Auch telefonische Sprechstunden von Psychotherapeuten sind gebührenrechtlich unproblematisch. So können etwa die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie als auch die Verhaltenstherapie – unter Beachtung der berufsrechtlichen Sorgfaltspflichten – über Kommunikationsmedien erbracht werden. Allerdings ist die Muster-Berufsordnung der Psychotherapeuten zu beachten. (Stephan Caspary,  Referent Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. Verband der Privaten Krankenversicherung, Unter den Linden 21, 10117 Berlin). Auch auf die Nachfrage des Kollegen Stein „Ich darf also davon ausgehen, dass z. B. GOÄ Ziff. 801, 804 und 806 auch telefonisch erbracht werden können“ gab es keinen Widerspruch ! Auch die PVS-Südwest teilte mit: Aufgrund der derzeitigen Situation kann in Anlehnung an die  kassenärztlichen Bereich, sämtliche Leistungen, die per Video erbracht werden, abgerechnet werden. Die insbesonders die Leistungen 1,3,4,34,60, 849,5,801,804, 806, 807,849,860,861,870,885,886. Die Leistungen müssen mit dem „Zusatz analog per Video“ gekennzeichnet sein.

90%- Rettungsschirm: Hier ist die Diktion noch verwirrend. Im Gesetz sind die extrabudgetären Leistungen (TSVG etc. ) aufgeführt, was für uns völlig unzureichend wäre. Das Bundesgesundheitsministerium habe (Hörensagen, Nachfrage der KBV) das ganze MGV Volumen wie im Vorjahr zusichern wollen. Das bedeutet für uns, dass ein Schutzschirm versprochen ist, dessen Dichtigkeit und Größe derzeit komplett unklar ist. Wiegen Sie sich bitte nicht in Sicherheit!

Schutzausrüstung: Wir stehen im Kontakt mit der KV Baden-Württemberg, die Schutzausrüstungen primär für Hausärzte und sekundär auch für unsere Fachgruppen besorgt und zuteilen will. Laut heutiger Auskunft der Geschäftsführung sollten die Lieferungen Anfang der Woche in den Praxen ankommen. Hoffen wir es!