Nachtrag: Fragen zur Videosprechstunde und Informationen zur Risikoabschätzung für die Praxis, Corona Newsletter des BVDN Bund

Mrz 18, 2020

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

das Thema Videosprechstunde ist heiß, und so kommen von Ihnen Nachfragen.

  1. Frage: warum kann man nicht einfach Skype benutzen? Sonst müßten die Patienten zuhause ja auch eine Videokamera oder zumindest eine entsprechende Installation an ihrem Laptop oder Handy haben. Bei unseren psychiatrischen Patienten dürfte das schwierig sein. Antwort: Die Flexibilität der KV ist begrenzt, vermutlich aus Datenschutz-gründen dürfen nur zertifizierte Anbieter verwendet werden. Ich habe es heute ausprobiert: Als Sprechstunden-Anbieter generieren Sie einen link, den Sie an den Patienten schicken. Er klickt drauf und ist schon in der Sprechstunde (falls der Arzt abnimmt). Simpel, geht vom Smartphone ohne jede Installation! Und zur Not muss man sich halt das Smartphone borgen, Rest kostet über WLAN nix!
  2. Frage: Bei Video, Telefon-Sprechstunde: Wir können wir dies mit der Versicherungskarte regeln? Oder ist diese dann nicht nötig? Antwort: Sie brauchen natürlich die Daten, erheben sie aber telefonisch. Das Verfahren ist von der KV beschrieben, die Vergütung hier.
  3. Frage: Kann man nicht auch über Telefon kommunizieren? Antwort der KV BaWue aktuell: Sie finden auf unserer Homepage alle wichtigen Informationen und Antworten zum Thema Corona; auch ein Dokument „Flexibilisierung der Abrechnungsbestimmungen wegen Pandemie“: https://www.kvbawue.de/praxis/aktuelles/nachrichten-zum-praxisalltag/news-artikel/news/corona-pandemie-haertefallregelung-und-abrechnungsausnahmen/?no_cache=1&cHash=e626602433aa19dc869549294aa98530   Hier: Gespräche telefonisch erbringbar: Die Gesprächsleistungen des jeweiligen EBM-Fachkapitels können bei Einhaltung der Mindestdauer (10 Minuten) auch telefonisch erbracht und regulär abgerechnet werden. Psychotherapeutische Leistungen sind außer den Gesprächen nach GOP 22220 und 23220 nicht telefonisch erbringbar.
  4. Ergänzung in den Selektivverträgen: Für Psychotherapie ist eine Regelung getroffen, für den PNP Vertrag auch mit neurologischen und psychiatrischen Leistungen in Arbeit.

Covid: Risikoabschätzung und Grundlagen zur Planung für unsere Praxen

Kurz und knapp für Eilige: Als Selbstständige und Arbeitgeber sollten wir eine Einschätzung der Lage durchführen und eventuelle Maßnahmen zum richtigen Zeitpunkt ergreifen und zwar so, dass wir sie über ausreichende Zeit beibehalten können. Zu drastische Maßnahmen lassen sich nicht durchhalten, zu früh ergriffene Maßnahmen verpuffen sinnlos. Nur wenn wir uns klar machen, wie lange und intensiv uns das Problem betrifft, wird ein adäquater Umgang damit möglich. Kurz gesagt ist mit einer Infektionswelle zu rechnen, die bis zu einer Durchseuchung von ca. 80% der Bevölkerung laufen wird. Die Maßnahmen zur Eindämmung sind nur verzögernd, so dass die Durchseuchung (oder Durchimpfung) trotzdem erfolgen muss, bevor die Pandemie aufhört. Die Hoffnung, dass wir in zwei Monaten ungestraft zur Routine zurückkehren ist daher unberechtigt, denn jedes Nachlassen der Einschränkungen bedeutet ein Aufleben der Pandemie. Die meisten Maßnahmen, die wir für unsere Praxen ergreifen, müssen daher auf längere Dauer (bis zum Impfschutz) bestehen können.

Geben Sie uns doch bitte kurze Rückmeldung über Maßnahmen, die Sie individuell für Ihre Praxen getroffen haben, wir versuchen einen Überblick zurückzuspielen und geben hier absichtlich keine konkreten Empfehlungen, weil Versorgungslage und Infektionszahlen nicht vergleichbar sind.

Ausführlicher für bessere Information: Starten wir mit einer historischen Rückblende.

Die „Spanische Grippe“ 1918/19 verursachte weltweit zwischen 27-50 Millionen Todesfälle [1], bei einer damals zwar kriegsgeschwächten, aber mit 1,6 Milliarden Menschen Weltbevölkerung deutlich geringeren Population als heute. Sie verlief in insgesamt drei Wellen über einen Zeitraum von einem Jahr. Man geht von damals 426.000 Toten für Deutschland aus [1].

Es gibt aktuell hörenswerte Podcasts zur Corona-Epidemie im NDR, die maßgeblich vom Leiter der Virologie der Charité, Prof. Christian Drosten bestritten werden [2]. Im zitierten Podcast wurde auf eine aktuell wegweisende Studie zur Beeinflussung der Fallzahlen des Imperial College, London [3] verwiesen. Die Wissenschaftler stellen nichtpharmakologische Ansätze der Beeinflussung der Pandemie vor. Sie betrachten häusliche Isolation, Heimquarantäne, soziale Distanzierung der Senioren oder der ganzen Bevölkerung und Schulschließung. Dabei graduieren sie die Wirksamkeit der Interventionen in Abschwächung und Unterdrückung. Abschwächung nutzt einzelne Maßnahmen, um die Welle zu verzögern und damit die Überforderung des Gesundheitssystems zu vermindern. Sie kann die Todeszahlen halbieren. Die Unterdrückung der Welle verlangt eine Kombination von Maßnahmen und ist einschneidender. Die Autoren merken an, dass die Infektions-Unterdrückung in China und Südkorea zumindest derzeit gelungen ist, jedoch mit hohen sozialen und ökonomischen Kosten.

Die Basisannahmen der Simulationsberechnung [3]  werden von Drosten [2] bestätigt bzw. gering modifiziert: Beginn der Pandemie im Januar 2020, erwartete Durchseuchung 81%. Zwei Drittel der Fälle bemerkt innerhalb eines Tages die Erkrankung und isoliert sich selbst. Die Infektion ist in 0,9% der Fälle letal, und 4,4% werden im Krankenhaus behandelt, davon 30% auf Intensivstation. Die Berechnung der Interventionseffekte wird als konservativ (d.h. pessimistisch) bezeichnet, die Dauer der Interventionen zur Abschwächung wird mit 3 Monaten, der Unterdrückung mit 5 Monaten angenommen.

Die Modellierung der Pandemie ohne Eindämmungsmaßnahmen geht von einem Maximum der Mortalität in Großbritannien für Mitte Juni aus, Deutschland dürfte einen Monat früher liegen. Wenn man die Zahlen für Großbritannien umrechnet, würde das aufgrund der Bevölkerungszahl für Deutschland 640.000 Todesfälle bedeuten. Das Gesundheitssystem von Großbritannien würde zusammenbrechen, denn die Zahl der benötigten Intensivbetten wäre 30 x so hoch wie die reale Kapazität.

Hochinteressant wird in der Studie [3] gezeigt, dass bestimmte Maßnahmen unterschiedliche Auswirkungen auf Hospitalisierung und Todesrate haben: Schulschließung reduziert die Inanspruchnahme der Intensivstationen, erhöht aber die Todesrate. Der Zeitpunkt der Inkraftsetzung der Maßnahmen (bei Dauer 3 Monate) ist relevant: Ein späterer Start der Restriktionen wirkt besser. Die Autoren schlagen als „Trigger“ die Belegung der Intensivstationen vor. Erst ab einer kritischen Zahl soll die Restriktion greifen.

Nachdem die reinen Abschwächungsmaßnahmen nicht ausreichend wirksam sind, um einen Zusammenbruch des Gesundheitssystems zu verhindern, müssen Maßnahmen der Infektions-Unterdrückung(Dauer 5 Monate) erwogen werden. Die Daten zeigen eine Wirksamkeit der Maßnahmen, jedoch nach dem zwangsläufigen Ende der Maßnahmen eine zweite Erkrankungswelle im kommenden Winter.

In einem Zeit-Interview vom 20.03.2020 sagte der Virologe Drosten: „Wir müssen vielleicht davon ausgehen, dass wir gesellschaftlich ein Jahr im Ausnahmezustand verbringen müssen. Aber man wird wahrscheinlich nicht alle Maßnahmen genauso weiterführen, wie man sie jetzt gestartet hat. Man wird nachjustieren können und müssen. Man muss dann einzelne Dinge zurückfahren. Aber während der ersten Phase von jetzt bis zur Woche nach Ostern muss man wirklich konsequent handeln und gleichzeitig die Fallentwicklung beobachten.“ [4]

Zusammenfassend muss konstatiert werden, dass die Pandemie absolut gefährlich und disruptiv ist. Maßnahmen der Risikominderung sind unbedingt notwendig, um die Zahl der Todesfälle und die Überforderung des Gesundheitswesens zu vermindern. Die Schließung der Praxen wäre keine gute Idee, würde zwar deutlich machen, wie wichtig wir sind, aber um den Preis der sofortigen Dekompensation des Systems. Allerdings ist die Zeitachse deutlich länger als zunächst angenommen. Der Zeitpunkt der Implementierung von Maßnahmen ist wichtig, denn sie müssen 3-5 Monate durchgehalten werden. Ohne einen Impfstoff wird eine zweite Welle auf uns zu rollen, die so heftig wie die erste ist. Daher hat der Virologe Drosten zu Recht eine beschleunigte Zulassung von Impfstoffen mit Risikoübernahme durch den Staat gefordert [2]. Abgewogen muss für die politische bzw. unternehmerische Entscheidung der direkte Gesundheitsschutz gegen ökonomische und gesellschaftliche Faktoren, denn unser System wird nur funktionieren, wenn die Bürger die Maßnahmen mittragen und in der Lage sind, das benötigte Geld zu verdienen und die gesamten Produktionsketten zur Versorgung des Lebens am Laufen zu halten [5]. Dazu gehört wohl auch, dass wir durch unsere Arbeit in den Praxen dafür sorgen, dass die Krankenhäuser nicht von ambulanten Fällen überrannt werden.

Quellen

1. Maybaum T (2018) Ein Virus – Millionen Tote. Deutsches Ärzteblatt Medizin Studieren SS 2018: 36

2. Drosten C, Henning K (2020) Wir brauchen Abkürzungen bei der Impfstoffzulassung. Coronavirus update

3. Ferguson NM, Laydon D, Nedjati-Gilani G, Imai N, Ainslie K, Baguelin M, Bhatia S, Et_al. (2020) Impact of non-pharmaceutical interventions (NPIs) to reduce COVID-19 mortality and healthcare demand. Imperial College. doi: https://doi.org/10.25561/77482

4. Schumann F (2020) Wir müssen jetzt die Fälle senken. Sonst schaffen wir es nicht. Zeit Online (20.03.2020)

5. Wissmann H (2020) Alle Macht dem Virus? Frankfurter Allgemeine Zeitung, 20.03.2020

Und zu guter Letzt noch für die, die nicht im Verteiler des BVDN Bund sind, der heute verschickte Corona-Newsletter