Mal etwas Positives

Mrz 18, 2022

Liebe Kolleginnen und Kollegen, nein, ich meine hier keinen Schnelltest, sondern ein günstiges Verhandlungsergebnis im Selektivvertrag mit AOK/BKK Bosch:

Verbesserungen für die Neurologie im PNP Vertrag ab 2. Quartal 2022

Ausgangspunkt des Problems für viele neurologische Praxen war die Zentrierung des Vertrages auf die höherfrequente Behandlung einiger ausgesuchter chronischer Krankheiten. Diese Art der Behandlung ist im PNP Vertrag besser vergütet als in der Regelversorgung. Praxen mit hohem diagnostischem Anteil ihrer Leistungen jedoch waren teilweise mit Fallwerten unter der Regelversorgung nicht auskömmlich berücksichtigt. Nachdem der andere neurologische Berufsverband VN Baden-Württemberg sich daher aus dem Vertrag zurückgezogen hatte und auch Vertreter des BVDN einen kritischen Punkt erreicht sahen, gelang es in einem Kraftakt eine deutliche Verbesserung für die neurologischen Praxen zu erreichen.

Die wesentlichen Veränderungen sind eine deutliche Aufwertung des Diagnostikzuschlages NZ2a/b, der in Zukunft in Anerkennung der komplexen neurologischen Versorgung umbenannt wird in Pauschale Neurologische Versorgung PNVa/b mit einer Vergütung von € 45/35. Darüber hinaus soll der Fachnurse Zuschlag nach einem kleinen Kurs in Zukunft auf alle Patienten gewährt werden, was einen großen Unterschied in der Finanzierung bedeutet. Dazu einige weitere Anpassungen, die insgesamt zu einer erwarteten Erhöhung des durchschnittlichen neurologischen Fallwertes auf €110 führen. Hiervon werden vor allem die bisher unterdurchschnittlich vergüteten „diagnostischen“ Praxen profitieren.

Ein Problem ist uns bei der Analyse aufgefallen, was bisher den Fallwert einiger Praxen unnötig geschwächt hatte, jetzt aber eventuell noch bessere Ergebnisse bringen könnte: Die Abrechnung des Diagnostikzuschlages war bisher in einigen Praxen zu restriktiv gewesen: Es ist kein diagnostischer Klimmzug nötig, sondern es handelte sich um einen Ausgleich für die fehlende Abrechnungsmöglichkeit von Zusatzpauschalen und Beratungszuschlägen. Von daher ist der neue Name PNV treffender.

Für die Rechenfüchse unter Ihnen habe ich einen Fallwert-Simulator inform einer Excel Tabelle angehängt, in der Sie anhand der letzten PNP Abrechnung überschlagen können, wie sich der Fallwert für Ihre Praxis entwickeln könnte. Berücksichtigen Sie eventuell, dass die NZ2 bisher zu gering abgerechnet worden war. Diese geschätzte Zahl setzen Sie bitte in Zeile 11 ein. Für den Effekt der Fachnurse Verbesserung habe ich mich an die Schätzung von Medi gehalten.

Am Ende vergessen Sie bitte nicht, auch schon in der Abrechnung dieses Quartals die NZ2 in voller Breite abzurechnen!