Ergebnisse Q1/2017, RLV Ausschöpfen, Antidementiva Verordnung und Regress

Nov 17, 2017

Heute sollen Informationen zu Abrechnung und Regress behandelt werden:

Die Honorarergebnisse des ersten Quartals 2017 zeigen nach Auskunft der KV BaWue:

Die Verbesserung der psychiatrischen Gesprächsleistungen wird ausgebaut. Die Krankenkassen stocken den Förderbetrag auf rund 3 Mio. EUR auf. Der Zuschlag zu den GOPs 14220, 14221, 14222, 21220 und 21221 EBM steigt damit von 0,70 EUR auf 1,15 EUR.

Die Scheinwerte betrugen für unsere Fachgruppen Neurologie €79,67 (gegenüber 2016 +3,1%), Nervenärzte €81,61 (+3,2%) und Psychiater €105,41 (+2,6%).

Die Überschreitung des RLV beträgt für unsere Fachgruppen Neurologie 5,3%, Nervenärzte 7% und Psychiater 5,7%.

Bei der Abrechnung vor allem für Psychiater und Nervenärzte war empfohlen worden, die psychotherapeutische Sprechstunde zu nutzen, um extrabudgetär den hohen Gesprächsbedarf gerade neuer Patienten abzubilden. Dies führt zu teilweise sehr guten Fallwerten. Nachdem diese Leistung aber extrabudgetär vergütet wird, soll dabei aber nicht vergessen werden, das RLV auszuschöpfen, da sonst ein Abfluss der Mittel droht. Gerade Leistungen, die bisher bei Überschreitung des RLV nicht angegeben worden waren, wie zum Beispiel psychometrische Testung oder die biographische Anamnese, sollten verstärkt dokumentiert werden. Sie werden bei nicht ausgefülltem RLV vergütet und stützen langfristig den RLV Topf der Fachgruppe!

Zum Thema Heimversorgung: Derzeit noch wenig genutzt, obwohl Vertrag und Erreichbarkeit kein großes Problem sein sollten (siehe bisherige Information dazu). Nochmal der Hinweis für alle mit knappem Zeitbudget: Die Ziffern des Kapitel 37 bedingen keine Plausibilitätszeiten! Sie werden extrabudgetär vergütet. Gerade auch die Fallkonferenz GOP 37120 (auch telefonisch mit Ärzten/Pflegepersonal) wird kaum abgerechnet.

 

Beachten Sie bitte wegen Regressgefahr die Erläuterungen der Gemeinsamen Prüfeinrichtung zur antidementiven Therapie.

Für den Prüfungsfall sollte die vergebene ICD-Diagnose mit der Indikation des Medikamentes übereinstimmen: Alzheimer Erkrankung F00.0G/G30.0G; F00.1/G30.1G; F00.2G/G30.2G. Die erfolgreiche Therapie muss dokumentiert sein, MMST Kontrollen und ihre Bewertung bezüglich Therapieerfolg sind dabei hilfreich. Generell werden für Prüfungen die vergebenen ICD Diagnosen mit den Medikamenten abgeglichen.

Es besteht auch Regressgefahr für Targin® bei RLS. Bitte dokumentieren Sie diese Fälle gut, vor allem das Ausschöpfen günstigerer Alternativen.

Für die Weiterversorgung von Patienten, die gut auf Nortrilen® eingestellt waren, kann der Import aus den Niederlanden eine Möglichkeit sein – nach formloser Genehmigung durch die Krankenkassen mit Begründung durch Nebenwirkungen bei alternativen Therapieversuchen (Einzelimport § 73 AMG).

 

(Vielen Dank an Günther Endraß für die Anregungen)