BVDN BaWue Mitgliederversammlung, eHBA jetzt bestellen, Hygiene, KV Honorare und Schutzschild, PNP Selektivvertrag: eAV

Dez 17, 2020

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

die diesjährige Mitgliederversammlung des BVDN Baden-Württemberg über Zoom war ein voller Erfolg, wenn man damit nicht die Zahl der teilnehmenden Mitglieder meint. Kurz und knapp haben wir über die derzeitigen Probleme mit der Corona-Pandemie gesprochen und dann den Kassenbericht vorgelegt. Anschließend Entlastung des Vorstandes und Neuwahl: Alle bisherigen Vorstände haben sich wieder zur Verfügung gestellt und neu ist als Beisitzer und Schriftführer Herr Dr. Erik Weimer (FA für Psychiatrie und Psychotherapie) hinzugestoßen. Hier das Protokoll.

Für viele Anwendungen ist der elektronische Heilberufeausweis eHBA notwendig. Der Artikel der KBV informiert hier. Der eHBA kann ab jetzt bei unserer Landesärztekammer bestellt werden.

Corona-Hygiene: Auf unserer Länderdelegiertenversammlung des BVDN Bundesverbandes ging es auch um die Hygienemaßnahmen in unseren Praxen. Der Patientenschutz ist meist gut geregelt. Die Analyse von Ausbruchsgeschehen in Praxen hat ergeben: Das größte Risiko scheint der Aufenthaltsraum zu sein, wenn sich dort Personal ohne Maske längere Zeit näher kommt. Dies sollten wir berücksichtigen!

Die Meldung der KVBaWue über unsere Honorare zeigt, dass aufgrund der Coronakrise die Gesamthonorare aller Fachgruppen trotz des Rettungsschirmes im Schnitt um 1,3% gesunken sind. Das hat dazu geführt, dass die Fachgruppentöpfe nicht ausgeschöpft und dadurch die Leistungen vollständig bezahlt wurden – ohne Abstaffelung. Die durchschnittlichen Scheinwerte lagen für unsere Fachgruppen Psychiatrie bei 117,35€ (+9,1%), Neurologie 91,50€ (+7,6%) und Nervenheilkunde 90,54€ (+6,8%). Die Rettungsschirm-Ausgleichszahlungenhaben das GKV-Gesamthonorar für betroffene Praxen auf 90% angehoben, wenn eine pandemiebedingte Minderung der Fallzahlen aufgetreten war, die nicht auf unbegründete Verkürzung der Präsenzzeiten zurückzuführen ist. Für Kolleginnen und Kollegen, die pandemiebedingt eine Leistungsverminderung trotz gleicher Fallzahlen (z.B. viele Patientinnen über Videosprechstunde versorgt) erlitten haben, bleibt ein Einzelantrag nach Härtefallregelung. Hier hat uns die KVBaWue zugesagt, dass bei obengenannter Begründung in der Regel ebenfalls eine Ausgleichszahlung erfolgen kann. Die Höhe der Corona-Härtefallzahlung betrug für unsere Fachgruppen Psychiatrie 167.470€ und Neurologie/Nervenheilkunde 798.592€. Damit liegt das psychiatrische Fachgebiet sehr niedrig mit ca 1% Ausgleichszahlung im Vergleich zum Gesamthonorar und auch die neurologisch-nervenärztliche Gruppe liegt bei knapp 3% unter Psychotherapie (knapp 5%), Orthopädie (7%) oder Augenheilkunde (knapp 9%). Dies belegt die Systemrelevanz und den Behandlungsbedarf unserer Fächer auch unter Pandemiebedingungen.

Im PNP Selektivvertrag soll die elektronische Arztvernetzung eAV vorangetrieben werden. Moderner als in der TI wird auf das bestehende System aufgesetzt und der Aufwand tatsächlich vergütet:

Ca. 600 Fachärzte nehmen bereits an der elektronischen Arztvernetzung im Haus- und Facharztprogramm der AOK Baden-Württemberg (eAV) teil und haben dadurch die digitale Erleichterung im Praxisalltag, sowie die finanziellen Vorteile, der eAV kennen gelernt. Wie jede digitale Anwendung steigt der Nutzen der eAV mit der Zunahme der Zahl der teilnehmenden Ärzte und damit auch der Anzahl an Patienten bei denen sie eingesetzt werden kann. Deshalb möchten wir Sie bitten, sich mit den Fachanwendungen der eAV zu beschäftigen:

  • Elektronischer Arztbrief (eAB): Erstellung und Versand bzw. Erhalt als Datensatz im Praxisverwaltungssystem
  • Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU): Versand der Arbeitsunfähigkeitsdaten aus dem Praxisverwaltungssystem direkt an die AOK
  • HAUSKOMET: Bereitstellung und Pflege elektronischer Medikationsinformationen (Hausärztlich Kontrollierte Medikamentöse Therapie)
  • Ab 01.04.2021: Elektronischer Einweisungs- und Entlassbrief (eEE): Kommunikation aus dem Praxisverwaltungssystem heraus mit den teilnehmenden Krankenhäusern

Für Ihre Teilnahme an der elektronischen Arztvernetzung erhalten Sie eine gesonderte Vergütung im Rahmen des Selektivvertrags:

  • Organisationspauschale i.H.v. 2.500 Euro pro HBSNR (einmalig automatisch durch MEDI zugesetzt)
  • Qualitätszuschlag i.H.v. 5 Euro (automatisch durch MEDI zugesetzt auf jeden Abrechnungsfall)
  • Erfolgsbonus i.H.v. 2 Euro (automatisch durch MEDI zugesetzt auf jeden Abrechnungsfall) -> Hinweis: wird derzeit noch nicht ausbezahlt.

Noch ein Plus: Bei einer Teilnahme vor dem 15. Februar 2021 erhalten Sie den Qualitätszuschlag i.H.v. 5 Euro noch auf das gesamte erste Quartal 2021.

Und zum Schluss wünschen wir vom Vorstand des BVDN BaWue Ihnen Gesundheit und Lebensfreude und ein frohes Fest!