Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Auf unserer Mitgliederversammlung gab es Vorträge zum Thema Abrechnung. Wohlgemerkt nur punktuell Highlights – die kompletten Vorträge fanden auf den ZNS-Tagen statt und werden regelmäßig online vom BVDN Bund veranstaltet. Insbesondere in psychiatrischen Praxen lohnt sich die Beachtung! Die Folien als PDF finden sich für die psychiatrische Abrechnung hier, für die neurologische hier.

Die KV BaWue hat uns informiert, dass die AOK die Verordnungen von Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) überprüfen möchte. Gleichzeitig hat die KV daraufhingewiesen, dass die AOK vorab auf Prüfungen hinweist, aber alle Krankenkassen prüfen werden, die meisten dann halt überraschend. Die indikationsgerechte Diagnose sollte klar dokumentiert sein, vermutlich wird eine einfache computergestützte Überprüfung erfolgen, ob die relevante Abrechnungsdiagnose vorhanden ist.

Im Selektivvertrag („PNP Vertrag“) mit der AOK/ BKK Bosch sollen von der AOK die Weiterbildung von Praxismitarbeiterinnen zum Physician Assistant über Stipendien gefördert werden. Die Stipendien werden jeweils für 12 Quartale gewährt und mit max. 5.000,00 € unterstützt. Die Ausschüttung erfolgt quartalsweise mit je 300,00 € sowie einer einmaligen Zahlung in Höhe von 1.400,00 € nach Studienabschluss. Derzeit sind die Stipendien wenig nachgefragt, bei Interesse bitte melden, es sind noch Plätze frei! Auf Rückfrage beim Bundesverband zur Abrechnung von Leistungen: Derzeit gibt es keine abrechenbaren Leistungen. Der Einsatz rechnet sich durch die Zeitersparnis, weil nur noch supervidiert werden muss. Außerdem kann man gute Kräfte durch Qualifikation halten. Und in Zukunft… daran wird zu arbeiten sein.