Liebe Kolleginnen und Kollegen,
Die Auswirkungen des Spargesetzes sind noch nicht ganz klar, jedenfalls müssen wir uns auf Reduktion des Regelleistungsvolumens einstellen. Die Berufsverbände arbeiten bereits an Vorschlägen für die Runde 2 des Spargesetzes in dem es über die Notbremse hinaus darum gehen wird, wie strukturell das Gesundheitssystem verbessert werden kann. Und da wollen wir unsere praktische Erfahrung mit einfließen lassen und hoffen auf Gehör. Zur Vorbereitung unserer Initiative sind wir auf Informationen angewiesen, weshalb es immer wieder zu kurzen Befragungen kommen wird.
Anregung: Denken Sie daran, die Möglichkeiten des TSVG zu nutzen, bevor 2027 die Regelungen wegfallen. Generell werden Möglichkeiten außerhalb des RLV bedeutsamer, wie die Teilnahme an Selektivverträgen oder an der Ambulanten Spezialfachärztlichen Versorgung oder der psychiatrischen Komplexversorgung nach KSVpsych (s. auch unten).
Von der KV kamen die Ergebnisse der letzten Honorarabrechnung für das erste Quartal 2026 . Dabei ist jetzt eine Bereinigung für die Leistungen der offenen Sprechstunde erfolgt (politisch ist zur Zeit noch die offene Sprechstunde gewollt, aber sie wird bereinigt). Der Orientierungspunktwert für 2026 ist um 2,8% gestiegen und liegt bei 12,7404 Ct. Es liegen aktuell die Scheinwerte für die Neurologie bei € 101,78 (+1,5% gegenüber Vorjahresquartal), Nervenheilkunde bei € 102,79 (+1,6%) und Psychiatrie € 117,31 (+1,1%). Der Anteil des RLV/QZV Leistungsbedarfs am gesamten Leistungsbedarf gibt an, wie viel unserer Honorare tatsächlich über das RLV zugeteilt werden. Dieser Anteil betrug für unsere Fachgruppen Neurologie+Nervenheilkunde 79% und für Psychiatrie 64,6%. Das bedeutet, dass der Rest der Leistungen in anderen Konstellationen (TSVG bzw. extrabudgetär wie Psychotherapie) abgerechnet wurde.
Kurze Meldungen:
Wie die KV BaWue schon ausführlicher mitgeteilt hat: Vorsicht bei Cannabis Verordnungen! Cannabisblüten können (ohne Ausnahmen!) nicht mehr zulasten der GKV verordnet werden. Es gibt bereits eine Prüfankündigung der AOK Baden-Württemberg, andere Kassen prüfen genauso, kündigen es nur nicht an!
Wahlen zur Ärztekammer: Hier wird gebeten, mehr Freiwillige aus unseren Fachgruppen zu nennen. Bei Interesse melden Sie sich bitte! Es tut unseren Fachgruppen gut, wenn wir besser vertreten sind.
Uns erreichte eine Bitte aus der Uni Frankfurt, an einer Umfrage zu gynäkologisch-psychiatrischer Komorbidität und deren Versorgungsbedarfe teilzunehmen.
Einladung zur Summer School (5.-9. Oktober 2026) SPIRIT 2.0 – Geschlechtersensible Diagnostik und Therapie psychischer Erkrankungen (CME beantragt), Anmeldung hier.
Einladung zur Schulung EFA Parkinson für MFAs in teilnehmenden Praxen am Selektivvertrag PNP mit AOK/BKK Bosch.
Verbesserung im PNP Vertrag: Die Versorgung der Migräne wird bessergestellt, ähnlich wie neurovaskuläre Erkrankungen mit Beratungszuschlag etc. Die Verhandlungen sind abgeschlossen, die Änderung muss noch finalisiert werden für den Herbst.
Es gibt mittlerweile 5 KSVpsych-Netze in Baden-Württemberg, das neueste ist das Netz Südbaden, bei Interesse können weitere FÄ beitreten: Es lohnt sich! Adressen im verlinkten Dokument der KV.
Neueste Meldung über einen Regress: Ein Kollege hat über eine Prüfung bei Erenumab ohne mehrere Vortherapien berichtet. Die Außendienstmitarbeiter sind da natürlich sorgenfrei: Sie werden ja nicht geprüft! Die Vortherapien sind sinnvollerweise auszuprobieren, auch in unserer Praxis gibt es oft erstaunliche Erfolge mit bescheidenen Mitteln!
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