TSVG – Ratschläge zur Umsetzung

Jul 18, 2019

Wir waren auf einer Informationsveranstaltung der KV zum Thema Terminservice und Versorgungsgesetz TSVG und wollen den derzeitigen Sachstand weitergeben:

In zwei Wellen kommen die Neuerungen über uns, jeweils mit Zuckerbrot (extrabudgetäre Vergütung) und Peitsche (Verpflichtung, Bereinigung). Zum Thema Bereinigung sind wir ja gebrannte Kinder und entsprechend sensibilisiert. Daher am Ende des Artikels konkrete Empfehlungen zum Wohle der Praxis, aber auch des Fachgruppentopfes!

Ab 11.5.2019 sind alle über die TSS vermittelten Fälle extrabudgetär zu vergüten. Terminmeldung ist Pflicht, Empfehlung durch die KV: 2 Fälle pro Woche und Arzt in unseren FG. Grundprinzip der Förderung: Weil eventuell bereits vorher oder nachher „normale“ Leistungen innerhalb des RLV erbracht werden, muss für die extrabudgetären Leistungen ein neuer Schein angelegt werden, jeweils mit der Zusatz GOP 99873+Buchstabe für Grund. Diese zusätzlich erbrachten Leistungen und Fälle werden bereinigt.

Ab 1.9.2019 erfolgt ein bis zu 50% (falls innerhalb 1 Woche, gestaffelt nach Wartezeit 30% bis 2 Wochen, 20% für bis 1 Monat) Zuschlag auf die Grundpauschale für Fälle, die über die Terminservisstelle TSS vermittelt werden, Vergütung ganzer Fall auf extra Schein extrabudgetär, GOP 99873T muss angegeben werden . Außerdem extrabudgetäre Bezahlung für Fälle, die vom Hausarzt vermittelt werden (er bekommt €10 dafür), GOP 99873Hmuss auf extra Schein angegeben werden.
5 offene Sprechstunden (gelten für unsere Fachgruppe) pro Woche werden eine Bezahlung des gesamten Falles extrabudgetär auslösen (vermutlich nur die Leistung innerhalb der Sprechstunde – falls Patient nochmals einbestellt wird, und vom Praxiskollegen behandelt wird, entsteht ein anderer nicht bereinigter RLV Fall…). Neufälle (innerhalb der letzten 2 Jahre nicht in der Praxis behandelt) werden ebenfalls extrabudgetär bezahlt. Eine Steigerung der Patientenzahl führt aber im ersten Jahr aufgrund der Bereinigung nur zu einer Fallwertabsenkung!

Fazit und Empfehlung: Die Regelungen gehen davon aus, dass die Ärzte müßig sind und nun richtig loslegen werden. Leider besteht die Gefahr, dass nur wenige Praxen tatsächlich freie Valenzen haben und profitieren. Brave Patienten mit langfristigen Behandlungsbedarf drohen unterverorgt zu werden, gemütliche „Routinekontrollen“ werden allerdings weniger attraktiv. Gefahr für unseren Fachgruppentopf: Die Bereinigung des ersten Jahres sorgt dafür, dass alle nach TSVG erbrachten Leistungen (mal Auszahlungsquote, die bis zu 100% in 2018 betrug!!) aus dem Fachgruppentopf entnommen wird, und nur die geringe (falls überhaupt) Differenz zur wirklich erbrachten Leistung „on top“ vergütet wird. Die Bereinigung erfolgt sowohl individuell für die Praxis als auch für die Fachgruppe! De facto schmälern wir also durch Aktionismus im ersten Jahr den Fachgruppentopf für minimalen Mehrerlös. Ein Mehr an Patienten wird so nicht vergütet und ruiniert nur den Fallwert! Anders ist es ab dem zweiten Jahr: Dann werden alle geförderten Leistungen „on top“ vergütet, aber eben nur die, die über dem Niveau des ersten Jahres liegen. Daher erfolgt die klare Empfehlung: Arbeiten Sie im ersten Jahr genau so wie bisher und bereiten Sie eventuelle Anpassungen für die Zeit dannach vor!

Generelle Kritik am TSVG: Dr. Metke wies darauf hin, dass wir in Deutschland bei 580 Millionen Behandlungsscheinen / Jahr keinen Terminmangel haben, sondern einen Steuerungsmangel! Den Bürger ungesteuert noch schneller an Termine zu bringen ist, als ob man bei einem Auto ohne Steuer hofft, dass ein stärkerer Motor es schneller zum Ziel bringt!