TSVG, Kongressplanung

Okt 19, 2019

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

nachdem wir mehrmals eher irritierte Nachfragen erhalten hatten, warum einzelne Kolleginnen und Kollegen den Newsletter nicht erhalten, schicken wir ihn nun an alle, deren Adressen wir haben. Bei Nichtgefallen bitte einfach abbestellen durch Anklicken unter der Mail.

Auf dem interessanten DGN Kongress in Stuttgart waren im persönlichen Gespräch vor allem Fragen zum TSVGund zur offenen Sprechstunde das, was den Leidtragenden unter den Nägeln brannte. Vor allem psychiatrische Erstkontakte sind so zeitaufwändig, dass „mal schnell“ nicht geht. Und gerade hier ist die Ungerechtigkeit groß, wenn gegenüber braven Erkrankten, die verstehen, dass gute Versorgung Zeit und Planung braucht, Gesündere mit akutem Sofortismus Vorrang bekommen.

Zur Beruhigung: Die offene Sprechstunde ist nicht nur für neue Patienten, sondern auch für unangemeldete bekannte Patienten, die wegen Verschlechterung akut kommen. Wir sind verpflichtet und bemühen uns, der KV unsere offenen Sprechstunden mitzuteilen. Diejenigen aber, die vor lauter Überlastung gerade nicht dazu kommen sei gesagt, dass weder Ultimatum noch Sanktionen genannt sind. Von berufspolitischer Seite nur noch einmal die Mahnung: Bitte im ersten Jahr keine Ausweitung und nicht zu viel Abrechnung nach TSVG, weil das die Praxis und Fachgruppe über die Bereinigung selber zahlen muss!

Eventuell aufgrund der von uns empfohlenen Zurückhaltung (bitte keine TSVG-bedingte Ausweitung im ersten Jahr!) bekommen wir aktuell von der KV Tadel: 70% der Praxen in unseren Fachgebieten haben im Q3-2019 keine einzige TSVG-Gebührenordnungsziffer abgerechnet. Das geht auch nicht: Es gibt klare Regeln, unter denen Patienten als TSVG relevante Fälle kodiert werden müssen. Die KV und die Kassen wissen, dass üblicherweise ein bestimmter Anteil von Neupatienten zu erwarten sind. Wenn wir hier unplausibel „garnichts“ über die Abrechnung melden, verzichten wir auf den (kleinen) Mehrerlös und fordern eine Gegenreaktion der Kassen heraus, die dann auf eine Schätzung der Zahlen drängen wird. Am günstigsten für unsere Fachgruppen ist daher, auf Ausweitung zu verzichten, aber korrekt die TSVG Fälle zu kodieren.
Zur Erinnerung: Bitte beachten Sie die Information der KVBaWue zur Kodierung der TSVG Fälle. Diese Kodierungen GOP 99873T für TSS Fälle, 99873H für vom Hausarzt vermittelte Fälle, 99873E für Neufälle und 99873O für die offene Sprechstunde sollen tatsächlich vergeben werden! Für gemischte Gemeinschaftspraxen (hier gelten drei getrennte Gebiete: Neurologie/ Nervenheilkunde/ Psychiatrie) kann der Spezialfall entstehen, dass ein Patient einen regulären RLV Fall auslöst und dann notfallmäßig als TSVG Fall gesehen wird, wenn er dabei von zwei unterschiedlichen Kollegen gesehen wird.

Kongressplanung: Die psychiatrische Universitätsklinik Freiburg hatte eine interessante und gut besuchte Tagung „Psychiatrie und Psychotherapie – aktuellPPA-Symposium am 21. September 2019. Für die Planung für die nächste Tagung am 19.09.2020 bekommt der BVDN über unser Vorstandsmitglied Dr. Eckhard Dannegger die Chance, die Themenauswahl mitzugestalten! Bitte melden Sie an Dr. Dannegger interessante und praxisrelevante Themen!