Relevante KV-Nachrichten, Teilnahme an IQTIG Machbarkeitsprüfung wird von BVDN BaWue finanziell unterstützt

Jun 19, 2020

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

in der Flut der Meldungen geht leicht etwas unter. Von daher hier kurz Hinweise auf relevante Meldungen der KV:

Ab 1. Juli keine „Telefonsprechstunde“ mehr. Die unbegrenzte Möglichkeit, Videosprechstunden zu machen bleibt bis mindestens für das dritte Quartal erhalten. Der BVDN setzt sich auf Bundesebene vehement dafür ein, die Möglichkeit der Telefonsprechstunde gerade für schützenswerte ältere Patienten ohne Technikfreuden zu erhalten. Ebenfalls entfällt u.a. die Erstattung des Portos für an Patienten versandte Rezepte und die Möglichkeit, die Verordnungen aufgrund telefonischer Kontakte zu indizieren.

Die derzeit geltenden Corona-Sonderregelungen hat die KBV auf dieser Seite zusammengefasst. Insgesamt ist der Tenor der KBV: Die Lage hat sich derart entspannt, dass die Patienten wieder in die Praxen kommen sollen, weil sie von der dadurch erhöhten Sorgfalt mehr profitieren als sie durch das Corona Risiko gefährdet werden.

Die Umfrage zur Digitalisierung in unseren Praxen durch die KV ist freiwillig und läuft bis Ende Juli. Es wird personalisiert eingeladen zur Befragung. Wer nicht eingeladen wurde, kann hier trotzdem teilnehmen.

Das Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen IQTIG hat vom GBA den Auftrag erhalten nach der Neufassung der S3 Leitlinie Schizophrenie neue Erhebungen durchzuführen. Beachten Sie bitte diesen Aufruf zur Teilnahme an der Machbarkeitsprüfung für das Qualitätssicherungsverfahren gemäß § 137a SGB V „Versorgung von
volljährigen Patienten und Patientinnen mit Schizophrenie,
schizotypen und wahnhaften Störungen“

Uns ist bewusst, dass das echte Arbeit macht. Jedoch müssen unbedingt auch Niedergelassene diese Dokumentation erproben und Rückmeldungen geben, damit unsere Stimme gehört wird. Angestellte machen das natürlich in ihrer Arbeitszeit, so dass das IQTIG ganz erstaunt reagiert hatte auf unsere Bitte um Vergütung, weil die selbstständige Kollegin das leider in der Freizeit oder statt Praxisbetrieb machen muss. Falls hier keine Bundesmittel oder nur klägliche aufzutreiben sind, erfolgt daher vom BVDN Baden-Württemberg die Zusage, dass für erfolgreiche Teilnehmerinnen die Dokumentationsleistung (ca 25 Fällen á 40 Minuten und 3 Stunden Telefonbesprechung mit IQTIG, also ca 20 Stunden) nach vorheriger Absprache und Registrierung (damit es nicht zu viele werden!) mit unserem Kassenwart Dr. Dannegger mit €1000 vergütet wird.Interessierte Kolleginnen und Kollegen melden sich bitte bei Dr. Dannegger.