Protest gegen TSVG, BG streicht Berichtsziffer, BoTox im PNP Vertrag

Jan 14, 2019

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

unser Bundesverband ist aktiv gegen die ungünstigen Aspekte des TSVG (Terminservice- und Versorgungsgesetz). Auch wir sollten aktiv sein und den Unsinn anprangern. Bitte lesen Sie dazu den Rundbrief 16.1.2019 unserer Bundesvorsitzenden Sabine Köhler und Klaus Gehring. Dass die Politik auf Druck reagiert, zeigt die Rücknahme der Forderung nach mehr offenen Sprechstunden für Hausärzte. Anscheinend hatten die sich effektiv zur Wehr gesetzt. Die Lachnummer: Wenn überhaupt, dann macht die offene Sprechstunde ja bei Hausärzten Sinn und nicht bei Spezialisten, deren Klientel hoffentlich bereits vom Hausarzt vorselektiert ist.

Ärger mit der BG: Ersatzlos wurde die Möglichkeit der Abrechnung des neurologischen Berichtes (Nr. 123) von der BG gestrichen. Intervention auf Bundesebene durch Dr. Carl blieben bisher erfolglos. Zusammen mit dem Berufsverband VN wollen wir daher auf Landesebene einen Vorstoß machen. In der Zwischenzeit bitte ich Sie, bei BG Berichten auf der Anforderung des Berichtes durch die BG (dann ist Nr. 118 abrechenbar) zu bestehen. Ansonsten bitte ich Sie um Erstellung eines „Haut-und-Knochen“ Briefes in dem lediglich die Leistungen deskriptiv beschrieben sind, denn das ist mit der Leistungsgebühr auch abgegolten. Welche Reflexe fehlen, welche Geschwindigkeit hat der Nerv, gibt es Spontanaktivität? Bitte keine kostenlose Expertise durch Interpretation oder Erklärung, die sollten wir uns nicht umsonst abpressen lassen! Alternativ können Sie die Untersuchung von BG Fällen ohne Berichtsanforderung auch ganz ablehnen, es lohnt sich dann eh kaum.

Die Leistungsbeschreibung der BoTox-Therapie im PNP Vertrag liegt vor. Sie erinnern sich: Die Einstellung/Erstbehandlung wird mit €80 pauschal on top und die weitere Behandlung mit €50 vergütet. Eine Kleinigkeit sollten die Anwender nicht vergessen: Auch der Abschluss bzw die Beendigung der BoTox Therapie wird noch einmal vergütet. Das führt dazu, dass beispielsweise bei Patientin A mit Spastik nach Insult bei Rückgang der Spastik im Quartal 1/2019 zum letzten Mal BoTox injiziert werden muss. Im Quartal 2/2019 wird dann mit Physiotherapie und Baclofen niedrig dosiert eine ausreichende Symptomkontrolle erreicht. Damit wird die Entscheidung zur Beendigung der Therapie erst im Quartal 2 vollzogen und damit zum letzten Mal die BoTox Pauschale fällig. Nicht vergessen!