Nochmal zur Abrechnung, Erfolgreiche Weiterentwicklung des PNP Vertrages

Dez 19, 2018

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Noch einmal zur Abrechnung: Die Abstaffelung, die auf die Leistungen angewendet wird, die das RLV übersteigen war früher schmerzhaft, so dass Leistungen teilweise nur mit 10-30% erstattet wurden. Derzeit betrug die Quote aber im Quartal 2/2018 für Nervenärzte/Neurologen 85% und für Psychiater 100%. Auf meine Nachfrage bei der KV erfuhr ich, dass das zweite Quartal immer das finanzstärkste ist und auch in den letzten Jahren regelmäßig gut vergütet wurde. Bedenken Sie also bitte, dass Sie erbrachte Leistungen komplett abrechnen und sich nicht von RLV Grenzen oder der Plausibilitätsprüfung einschüchtern lassen. Tatsächlich erbrachte Leistungen lassen sich belegen, die Drohung mit der Plausibilität zielt auf Auswüchse.

Wir haben schon eine Weile nichts Neues vom PNP Selektivvertrag berichtet. Jetzt gibt es gute Nachrichten:

Erstens haben wir das lange schwelende Problem der Bereinigung lösen können. Sie erinnern sich: Der Logik der Selektivverträge folgend, muss für jeden Patienten, der den Kollektivvertrag verlässt, ein gewisses Volumen bereinigt werden. Diese Bereinigung ist jetzt in zwei Schritten so modifiziert worden, dass sie kein Problem mehr für unsere Fachgruppe darstellt. Es war schwieriger als gedacht, weil sich KV und AOK bewegen mussten, aber jetzt sind die Verhältnisse so, dass von der Vertragsteilnahme nicht nur der einzelnde Arzt, sondern die Fachgruppe in der Gesamtbetrachtung profitiert.

Damit kann unsere eher zögerliche Einstellung in eine klare Befürwortung umgewandelt werden, wir empfehlen Ihnen sich in den Selektivvertrag einzuschreiben. Auch bisher kritische Kolleginnen und Kollegen können sich eine Simulation machen lassen, ob in Anbetracht der Praxisstruktur und der Einschreibequote in Haus- und Facharztverträge der Aufwand lohnt. Im Zweifel ja.

Der Zweite Punkt: Es gibt ein neues Projekt im PNP Vertrag: Die elektronische Vernetzung der Praxen. Dieses Thema führt zu unwillkürlicher Trance-Induktion bzw Augen-Verdrehen. Aber lesen Sie weiter. Und da ist die AOK tatsächlich moderner als die TI: Es wird ohne Konnektor einfach per Plug-In in unsere PraxisverwaltungsSysteme gehen. Das wird natürlich kosten, man denkt an €20/Monat durch die PVS Anbieter. Aber die AOK wird eine Anschubfinanzierung von €2500 (für Schulung – dafür gabs bei der TI nix!) und pro eingeschriebenen Patienten €5 auf den Fallwert pauschal zahlen. Bei 12 Patienten pro Quartal sind damit die Kosten gesichert, der Rest ist Gewinn! Wir werden dafür die Möglichkeit bekommen, aus der PVS heraus den Brief per Klick zu versenden. Sehr elegant! Außerdem die e-AU bei der die AOK die AU in Echtzeit und der Patient sein Geld schneller bekommt. Außerdem die elektronische Übermittlung des Medikamentenplans. Respekt – wenn das so klappt wie angekündigt, wird das das bessere Konkurrenzprodukt zur TI werden! Nachdem Kritiker ja die Konnektor Lösung der TI als bereits veraltet ansehen und die Weiterentwicklung schleppendst verläuft, könnte es durchaus sein, dass wir hier durch den baden-württembergischen Alleingang eine richtungsweisende Alternative aufbauen, die die TI ablösen oder weiterentwickeln könnte… MEDI wird demnächst hier nach ärztlichem Interesse bezüglich der Vernetzung innerhalb des PNP Vertrages nachfragen. Ich finde es hoch interessant und bitte um reichliche Interessensbekundungen! Derzeit offenbaren Tests riesige Sicherheitslücken der (ja bekanntermaßen veralteten) Konnektoren, die Gewährleistung beträgt nur 12-24 Monate und wer zahlt dann für den kaputten Konnektor der TI? Da ist das PNP-Vertrags-Konzept viel schlanker und risikoärmer!

Wenn jetzt der Ärger über die Telematik Infrastruktur wieder hochkocht: Trotzdem ist es meines Erachtens pragmatischer jetzt aufzurüsten, als sich der 1%-Bewegung anzuschließen und den Ritt gegen die Windmühlen anzutreten. Die Politik hat sich klar positioniert und will nicht schon wieder einen Großflughafen als Dauerbaustelle. Immerhin belaufen sich die 1% in der durchschnittlichen neurologischen Praxis (ZIPP Report 2014, Seite 60) auf €2000 jährlich. Und wenn wir mit dem baden-württembergischen Pilotprojekt beweisen, dass es auch moderner und schlanker geht, wer weiß, wie dann die nächste Weiterentwicklung der TI aussieht?

Das Thema BoTox ist im PNP Vertrag angekommen: Für die Erstbehandlung gibt es eine Pauschale (als Zuschlag zur Grundpauschale etc.) von €80, für die Folgebehandlungen €50. Einschränkung der Indikation für Dystonie und fokale Spastik gilt zunächst, wird aber nach Beobachtung verhandelbar sein, evtl. kann für die Migräne wegen der komplexen und langwierigen Injektionstechnik eine neue Pauschale verhandelt werden – hier hilft evtl. der Kostendruck durch die neuen CGRP-Antikörper. Einschränkung der Behandler auf Inhaber des Zertifikates der BoTox Gesellschaft oder gleichwertiger Fortbildungsnachweis von 48 Stunden.