MS-Modulvertrag, Wahl des DGPPN Vorstandes, Telefonkontakte, TSVG Taktik

Nov 17, 2020

Wie im aktuellen Newsletter des Bundesverbandes zu lesen war, hat die Prüfung des DAK-TK MS-Modulvertrages (Seite 1, Seite 2) ergeben, dass die Teilnahme bezüglich der besseren Vergütung der ambulanten Cortison-Stoß-Therapie (€40 pro Tag on Top) bei MS unbedenklich ist. Der Versuch, eine Verordnungssteuerung zu implementieren und insgesamt die Entstehung des Vertrages ohne Mitwirkung der Berufsverbände ist jedoch abzulehnen.

DGPPN Mitglieder denken bitte auch daran, bei der Briefwahl unsere Kandidatinnen zu unterstützen!

Telefonkontakte können wieder abgerechnet werden: Die aktuellen Regelungen der KVBaWue finden Sie hier. Die Regelung der KBV zum Telefon-Kontakt ab Montag 2.11.2020 ist brandaktuell. Daher ist die Information der KVBaWue erst am 2.November aufgelegt worden. Ärzte und Psychotherapeuten können nunmehr ab 2. November wieder die Gebührenordnungspositionen (GOP) 01433 (154 Punkte / 16,92 Euro) und die GOP 01434 (65 Punkte / 7,14 Euro) abrechnen. Leider weiterhin Grundpauschale und Betreuungsziffern nur bei persönlichem Arzt-Patienten-Kontakt, bei Video wenigstens die Grundpauschale zu den Videoziffern.

Das TerminService und Versorgungsgesetz TSVG (siehe Merkblatt der KVBaWue) sorgt mit Bereinigung für (meist unberechtigte) Sorge, bietet aber auch große Chancen der extrabudgetären Vergütung. Die genauen Auswirkungen werden wir erst im Nachhinein bewerten können. Wir sollten jedoch schon jetzt Überlegungen anstellen, wie wir unbeschadet oder mit Vorteil die neuen Regelungen umsetzen können. Die KV erkennt ja automatisch „Neupatienten“. Wir müssen jedoch die Kodierungen für Patienten von der Terminservicestelle TSS, Hausarztfälle und offene Sprechstunde hinzusetzen. Und hier beginnt die Gestaltungsmöglichkeit: Taktisch gesehen kann es günstig sein, nicht auf einen Schlag, sondern jedes Jahr etwas mehr Patienten nach TSVG Kriterien zu behandeln und abzurechnen. In den folgenden Absätzen gehe ich auf „Warum?“ und „Wie?“ ein.

Warum taktieren bei der TSVG Zuordnung? Es ist davon auszugehen, dass durch die allmähliche Zunahme von extrabudgetären Fällen Punktvolumen im Fachgruppentopf (FG-Topf) und in Ihrem RLV-Budget übrig bleibt. Damit stabilisieren wir unseren FG-Topf und jede einzelne Kollegin ihre RLV Ausschöpfung. Während wir bisher oft ärgerlicherweise Punkte bei intensiver zu betreuenden Patienten nicht vergütet bekamen, werden wir durch vorsichtiges Anwachsen der TSVG Fälle die freigesetzten Punkte für die volle Vergütung unserer Leistungen nutzen können.

Zum Beispiel: Wenn Sie bisher ein RLV für 800 Patienten zugewiesen bekommen hatten, aber im Folgejahr ihr RLV nur auf 750 Patienten verteilen müssen, sind Sie in der Komfortzone. Wenn sie im übernächsten Jahr ihr 750-er RLV nur noch auf 700 Patienten verteilen müssen, sind sie erneut in der Komfortzone, und so weiter. Wenn Sie dagegen im ersten Jahr alles „verschwendet“ hatten und nur noch 500 Patienten im RLV hatten, dann könnte es knapper werden ab dem übernächsten Jahr.

Wie taktieren bei der TSVG Zuordnung? Die KV erkennt unerbittlich Neupatienten (die in den letzten zwei Jahren nicht in der Praxis waren) und die Terminservicestelle läuft autonom. Jedoch bleibt es uns unbenommen, die anderen Möglichkeiten zu gestalten. Derzeit ist in unserem Landkreis die Versuchung für die Hausärzte, direkt Termine bei uns zu vermitteln nicht groß. Sie könnten es den Hausärzten schwer oder leicht machen… Genauso ist es bei den offenen Sprechstunden. Wir müssen pro Sitz 5 Stunden pro Woche anbieten. Hierdurch dürfen Sie maximal 17,5% der Fälle in der offenen Sprechstunde abrechnen. Egal wie sie es machen (manche geben die ersten, andere die letzten Stunden des Betriebs als offene Sprechstunde an, wieder andere die letzten 10 Minuten jeder Stunde), haben Sie die Möglichkeit, es attraktiv oder weniger attraktiv für Ihre Patientinnen zu machen, in die offene Sprechstunde zu kommen. Anstatt bisher unter gedeckelten Bedingungen gratis zu behandeln oder die Patientin auf den nächsten freien Termin zu vertrösten können Sie nun dank TSVG einer sehr intensiv behandlungsbedürftigen Patientin eine neue Option anbieten. Sie können sie ohne regulären Termin auf die offene Sprechstunde verweisen. Dadurch wird der gesamte weit über dem RLV liegende Fall zu einem extrabudgetären TSVG Fall (die Patientin bekommt ohne Termin als Service mehr Versorgung)!