Jameda und andere Bewertungsportale, PNP Vertrag und Jahresende

Dez 19, 2017

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

für Viele sind die unzähligen Bewertungsportale ein Ärgernis. Es werden hier unselektiert fragwürdige Bewertungen veröffentlicht, die nur schwer aus der Welt zu schaffen sind. Je mehr man sich um ein Portal kümmert, um so mehr Gewicht bekommt es. Der Arzt unterstützt also das Geschäftsmodell des Portalbetreibers. Es sieht so aus, als ob Premiumeinträge bessere Bewertungen enthalten – vielleicht kann man da ja unliebsame Bewertungen leichter löschen? Als zweites Standbein (so wird gemutmaßt) könnten scheinbar unabhängige Dienstleister dienen, die dann schlecht bewerteten Ärzten anbieten, im Tausch gegen gutes Geld schlechte Bewertungen aufzuhübschen.

Ich befürchte, dass jeder Euro und jede Minute, die man in diese Portale investiert, nur deren Macht und Eifer stärken, ohne dass wir Niedergelassenen und auch die Patienten etwas davon haben.

Im Ärzteblatt erschien ein interessanter Artikel: Jameda in der Beweispflicht. Ab sofort müssen also die Portalbetreiber nachweisen, dass die Behauptungen der Bewerter nicht phantasiert sind.

Unangemessene oder unwahre Beiträge müssen also gelöscht oder bewiesen werden. Das stärkt unsere Seite deutlich (und beschehrt Anwälten Arbeit).

Die generelle Löschung des Arztprofils durchzusetzen ist bisher noch nicht möglich, das entsprechende Verfahren läuft bis Januar 2018.

Vom PNP Vertrag lässt sich berichten, dass Modellversuche zur Verbesserung der ambulanten psychiatrischen Versorgung in Stuttgart angedacht sind. Die Diagnosenliste zur Abrechnung der Ziffer PYE1 wird um die Gruppe F06 erweitert. Die Pauschale PYP1 wird verändert: Erhöhung auf 22€ aber nur bei Vorliegen der Überweisung des HZV-Hausarztes (sonst €17). Dies bedeutet, dass bei der bisherigen Überweisungsquote eine gleiche durchschnittliche Vergütung resultiert, aber ein Anreiz besteht, die vertragskonforme Überweisung auch einzufordern. Ähnliches gilt für die PTP1: Erhöhung auf €63, ohne HZV-Überweisung €58.

Wer bisher noch nicht am PNP Vertrag teilgenommen hat: Sie können sich gerne eine Modellrechnung über zu erwartende Scheinwerte bei Medi machen lassen, eine Abrechnungskraft zur Hospitation bei teilnehmenden Praxen (mailen Sie uns an!) vorbeischicken. Nicht für jede Praxis ist der Vertrag geeignet, aber für manche Praxen gerade mit Versorgung vieler chronische neurologischer Patienten oder viel psychiatrischer Leistung kann sich die Vertragsteilnahme extrem lohnen: Der hohe Aufwand wird als Einzelleistung abgebildet und versinkt nicht im RLV!

Und zum Schluss wieder der Hinweis: Bitte dokumentieren Sie in der Abrechnung alle Leistungen, auch wenn Sie ihr RLV überschreiten! Erstens gibt es gelegentlich Glücksquartale in denen plötzlich mehr Geld zur Verfügung steht und mehr Leistung bezahlt wird, zum Anderen müssen wir die Leistung dokumentieren, damit der Bedarf für neue Verhandlungen erkannt wird.

Und damit zum wirklichen Schluss: Der Vorstand des BVDN Baden-Württemberg wünscht Ihnen ein paar ruhige Tage, ein frohes Fest und dann wieder einen guten Start in ein hoffentlich erfolgreiches Jahr 2018!