In Zukunft mehr digital, Neurosonographie, Kurzzeitpsychotherapie, aktuelles Mitgliederschreiben des BVDN Bundesverbandes

Mai 17, 2020

Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Motto Digitalisierung hat durch die Coronakrise mehr Dampf bekommen. Daher beschließt die KBV Änderungen bei der Erstattung der Auslagen für den Versand von Arztbriefen. Fazit: Faxe und Briefe werden weniger attraktiv, elektronische Arztbriefe sollen der neue Standard werden. Im Selektivvertrag PNP gibt es hierzu attraktive Vergütung und eine echte Anschubfinanzierung für die elektronische Arztvernetzung: Eventuell entsteht hier ein Konkurrenzprojekt, was der lahmen TI Beine macht?

Nachgefragt zur Sonographie Nerven und Muskeln für Neurologinnen und Nervenärztinnen. Ich hatte in einem früheren Newsletter aufgrund der EBM Beschreibung eine zu einfache Antwort gegeben. Nach Rücksprache mit Dr. Carl (BVDN Bayern) und unserer Abrechnungsabteilung der KV BaWue muss aber eine Genehmigung erteilt werden. Bis die Genehmigung vorliegt, kann pragmatischerweise nach EBM GOP 33081 (53 ct geringerer Erlös) abgerechnet werden. Dem Antrag auf Genehmigung sind WB-Zeugnis oder Kurszeugnisse beizufügen, die technische Ausstattung des Ultraschallsystems muss außerdem die Nervensonographie mit Schallköpfen von >=5MHz für tiefliegende Nerven und >=15 MHz gestatten. Maßgeblich ist die Ultraschall- Qualitätssicherungsvereinbarung der KV.

Ab April gibt es höhere Vergütung für Kurzzeitpsychotherapie in Form eines Zuschlages für die ersten 10 Sitzungen! Lesen Sie hier bei der KBV.

Beachten Sie bitte auch das aktuelle BVDN Mitgliederschreiben unseres Bundesverbandes zu Videosprechstunden