Achtung: Arzneimittelregress!

Achtung: Arzneimittelregress! Die Krankenkassen stellen Anträge auf Einzelfallprüfung (s.a. KVBW), wenn Arzneimittel erkennbar unwirtschaftlich (Überschreitung des Quartalsbedarfs, Missbrauch) oder entgegen Ausschlüssen der Arzneimittel-Richtlinie verschrieben werden....