Achtung: Arzneimittelregress!

Jun 6, 2016

Die Krankenkassen stellen Anträge auf Einzelfallprüfung (s.a. KVBW), wenn Arzneimittel erkennbar unwirtschaftlich (Überschreitung des Quartalsbedarfs, Missbrauch) oder entgegen Ausschlüssen der Arzneimittel-Richtlinie verschrieben werden. Dies ist der Fall u.a. falls folgende Verordnungen erfolgt sind (Auszug von neurologisch und psychiatrisch interessanten Präparaten):

Orale Antihypotonika wie Gutron oder Effortil.

Reboxetin.

Dipyridamol+ASS Kombination.

Diclofenac+Misoprostol Kombination.

Kontrazeptiva.

Fiktiv zugelassene Arzneimittel wie Diamox (siehe Link auf der KV-Seite)

Antidementiva, sofern bei Anwendung über 12 Wochen nicht Erfolg dokumentiert ist.

 

Diese Einzelfallprüfungen erfolgen jetzt auch im PNP Vertrag!

06.06.16 Wolfgang Freund