MS-Modulvertrag

Seit langem ist es das Bestreben der Verbände für den enormen Aufwand, den wir für die Betreuung, Behandlung und Versorgung unserer Patienten mit Multipler Sklerose leisten, eine angemessene Honorierung zu erfahren.

Deshalb hatten wir es im Grundsatz auch begrüßt, dass Mitte 2020 federführend die kaufmännische Krankenkasse KKH, mit Beteiligung einzelner anderer Ersatzkasse, einen sogenannten MS-Modulvertrag zur Verbesserung dieser Versorgung angeboten hatte.
Ein kurzer Rückblick: Dieser Vertrag bestand aus zwei Modulen, in welchen durch extrabudgetäre Vergütungsanreize zum einen eine ambulante Schubtherapie mit Steroidpulsinfusionen gefördert, zum anderen ein Wirtschaftlichkeitsbonus für die Auswahl der MS-spezifischen Immuntherapie bei Befolgen einer sogenannten „Therapieampel“ ausgelobt wurde. Innerhalb dieser „Therapieampel“ waren die einzelnen Präparate nur bedingt transparent bestimmten Ampelfarben zugeordnet, wobei der Schwerpunkt auf der Verordnung der grün gefärbten Präparate lag. Insbesondere für MS-Schwerpunktpraxen war dieser Vertrag damit nicht attraktiv.

Nun gibt es eine Weiterentwicklung des bisherigen Vertrags:

Unter Beteiligung vom Berufsverband Deutscher Neurologen e.V. (BDN) und Berufsverband Deutscher Nervenärzte e.V. (BVDN) ist es jetzt gelungen, eine Teilnahme aller Ersatzkassen zu erwirken und diesen Vertrag dahingehend zu modifizieren, dass er transparenter, lukrativer und erreichbarer gestaltet ist. Besonders durch die Beteiligung der TK und BARMER können jetzt deutlich mehr Patienten eingeschlossen werden, so dass sich die Teilnahme für die behandelnden Ärzte auch lohnt. Die Vertragsabwicklung erfolgt über die Cortex Management GmbH (Managementgesellschaft von BDN und BVDN), die Abrechnung über die PVSpria GmbH.

Der neue MS-Vertrag adressiert Sicherheit und Wirtschaftlichkeit in der MS Versorgung

Die Vertragsinhalte wurden komplett überarbeitet, insbesondere die „Therapieampel“ ist Geschichte. Ziel ist die hochwertige und wirtschaftliche Arzneimittelversorgung von MS-Patient:innen:

  • modularer Aufbau ermöglicht schlankes und transparentes Vertragsdesign
  • Vergütung erfolgt separat je Modul
  • Module mit Vergütung über das gesamte eingeschriebene Patientenkollektiv je Arzt/Ärztin
  • Module mit selektiver Vergütung pro eingeschriebenem Patient je Arzt/Ärztin
  • Therapiefreiheit bleibt vollständig erhalten
  • Vergütung erfolgt auch bei Umsetzung ausgewählter einzelner Module

Interesse am Vertrag?

Die Teilnahmeerklärungen für ÄrztInnen und PatientInnen sowie weitere Erläuterungen finden Sie unter:
https://cortex-management.de/msmodul

Passwort via info@cortex-management.de

Ansprechpartner: Thorsten Seehagen

Vertragssteckbrief

Was sind Inhalt und Ziele des MS-Vertrages?

Im Rahmen des MS-Vertrags werden Versicherte mit Multipler Sklerose und MS-verwandten Erkrankungen qualitativ hochwertig, leitliniengerecht und wirtschaftlich behandelt.

Welche Ärztinnen und Ärzte können am MS-Vertrag teilnehmen?

Der Beitritt ist möglich für zugelassene, angestellte oder ermächtigte Fachärztinnen und Fachärzte, die folgende Kriterien erfüllen:

  • die Anerkennung zum Führen der Facharztbezeichnungen Neurologie (und ggf. Psychiatrie) oder Nervenheilkunde,
  • umfangreiche Erfahrung bei der Behandlung von Patienten mit MS und MS-verwandten Erkrankungen (ambulant und/oder stationär)
  • eine jährliche Teilnahme an krankheitsspezifischen Fortbildungen zur MS und MS-verwandten Erkrankungen.

Wie trete ich diesem Vertrag bei?

Einfach die Teilnahmeerklärung (Anlage 5) ausfüllen, mit dem Stempel der Arztpraxis versehen, unterschreiben und an die Cortex Management GmbH: per Fax an 0322 26 80 91 22, per Post an: Cortex Management GmbH, Wulffstr. 8, 12165 Berlin oder per Mail an info@cortex-management.de senden.

Jeder Arzt/jede Ärztin einer Praxis reicht eine eigene Teilnahmeerklärung ein. Bei angestellten Ärzten wird zusätzlich die Unterschrift der/des Praxisinhaber/in benötigt.

Zum Abruf der Kontoauszüge nach Abrechnung müssen Sie ein Anmeldeformular für PVS Dialog an den Abrechnungsdienstleister PVS pria senden.

Welche Indikationen umfasst der Vertrag?

In den MS-Vertrag können Patientinnen und Patienten mit den Diagnosen Multiple Sklerose (G35.-) oder MS-verwandte Erkrankung (G36.0) aufgenommen werden, die einer indikationsgerechten Behandlung mit Immunmodulatoren oder einer Kortisonstoßtherapie bedürfen.

Welche Vorteile hat der MS-Vertrag für mich und meine Patientinnen und Patienten?

Sie erhalten eine patienten- und aufwandsorientierte, extrabudgetäre Vergütung für die Behandlung Ihrer MS-Patient/innen. Eine angemessene Vergütung ermöglicht es, eine hohe Versorgungsqualität anbieten zu können. Ihre Patient/innen partizipieren von einer leitlinienorientierten und wirtschaftlichen Arzneimitteltherapie.
Sie können Ihren Patient/innen eine ambulante Kortisonstoßtherapie in der häuslichen Umgebung ohne Krankenhausaufenthalt ermöglichen

Welche Leistungen umfasst der MS-Vertrag und wie hoch ist die Vergütung?

  • 25 € Beratungs- und Dokumentationspauschale je Patient/Quartal
    für Patient/innen, die mit einer Immuntherapie oder einer Kortisonstoßtherapie behandelt werden
  • 25 € Vorbereitungspauschale einmalig je Patient
    für Patient/innen, die auf eine Immuntherapie vorbereitet werden (Blutbild, Serologie, Impfstatus etc.),wenn dies gem. Fachinformation erforderlich ist
  • 40 € Kortisonstoßtherapie für 5 aufeinanderfolgende Behandlungstage (max. 2 Schübe/Jahr)
    für Patient/innen die ausschließlich ambulant mit einem Kortikoid (oral oder i.v.) behandelt werden
  • 50 € Förderung der leitliniengerechten Therapie je Patient/Quartal
    für Patient/innen, die leitliniengerecht mit Rituximab behandelt werden

    Zusätzlich weitere
  • 20 € Wirtschaftlichkeitsbonus je Patient/Quartal
    für das Erreichen der Wirtschaftlichkeitsquote (max. 45 % rote Arzneimittel)
  • 20 € Wirtschaftlichkeitsbonus je Patient/Quartal
    für die Verordnung eines rabattierten Fokusarzneimittels

Ab wann kann ich Leistungen auf Basis dieses Vertrags abrechnen?

Dies ist möglich ab dem Tag, an dem Sie und Ihr/e Patient/in dem Vertrag beigetreten sind.

Muss ich ein bestimmtes Arzneimittel einsetzen?

Nein, die ärztliche Therapiefreiheit bleibt erhalten.

Hinweis: Eine besondere Wirtschaftlichkeit gewährleisten die im Wirtschaftlichkeitsschema mit grün gekennzeichneten Arzneimittel, insbesondere die hellgrünen Fokusarzneimittel.

Wie informiere ich meine Patientinnen und Patienten über die Teilnahme?

Bitte händigen Sie Ihren Patientinnen und Patienten die Teilnahmeerklärung und Versicherteninformation zur Teilnahmeerklärung (Anlage 6) sowie die PVS pria-Datenschutzeinwilligungserklärung aus. Ihr/e Patient/in erklärt die Teilnahme durch ihre/seine Unterschrift.

Die unterschriebene Teilnahmeerklärung senden Sie ausschließlich per Post an Cortex Management GmbH, Wulffstr. 8, 12165 Berlin. Eine Kopie der Teilnahmeerklärung händigen Sie Ihrem/r Patienten/in aus.
Die PVS pria-Datenschutzeinwilligungserklärung verbleibt in Ihrer Praxis.

Wie rechne ich ab?

Bis einschließlich 3. Quartal 2023 können Sie Ihre Leistungen auf dem Abrechnungs- und Dokumentationsschein der PVS pria abrechnen. Ab dem 4. Quartal 2023 ist eine elektronische Abrechnung geplant. Die Kontoübersichten über die vergüteten Leistungen können Sie bereits jetzt im Onlineportal PVS Dialog abrufen.


Ihre Leistungen müssen bis zum 15. des Folgemonats nach Quartalsende bei der PVS pria eingegangen sein.

Wie hoch ist die Verwaltungskostenpauschale, die pro Quartal von meiner Vergütung einbehalten wird?

Die Verwaltungskostenpauschale beträgt 2 % zzgl. USt., zusätzlich erhebt die PVS pria eine einmalige Einrichtungsgebühr von 24,90 € zzgl. USt. je teilnehmender lebenslanger Arztnummer.

Sie haben noch Fragen?

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an: