Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Sie haben bereits per Papierpost die Einladung zur Mitgliederversammlung, die wir wieder in Stuttgart, fußläufig vom Bahnhof in der Alten Kanzlei durchführen werden. Brezeln und Kaffee wird es am 14.03.2026 ab 09:00 Uhr geben, die Versammlung beginnt um 09.30 und wird gegen 13 Uhr mit Suppe und Kaffee beendet werden. Und weil für manche Mitglieder der Weg länger wäre als die Versammlung, bieten wir die Möglichkeit, auch über Zoom (s.u.) teilzunehmen und auch zu wählen. Die Vorstandswahlen sind wieder an der Reihe! Im nächsten Abschnitt lesen Sie die durchschnittlichen Honorarergebnisse. Und weil für viele im Ertrag eine negative Tendenz besteht, wollen wir dieses Jahr als gesonderten Punkt „aus der Praxis für die Praxis“ Abrechnungshinweise im psychiatrischen, aber auch neurologischen Bereich geben, die Sie voranbringen können. Es wird keine vollständige Abrechnungsschulung sein (dafür sind die Vorträge des BVDN Bund online oder auf den ZNS Tagen geeignet), sondern nur Tips und Knackpunkte, die den Unterschied machen können. Außerdem werden wir von Prof. Sudeck aus Tübingen Neues zur Umsetzung der Sporttherapie erfahren.

Von der KV kamen die Ergebnisse der letzten Honorarabrechnung für das dritte Quartal 2025 . Dabei ist jetzt eine Bereinigung für die Leistungen der offenen Sprechstunde erfolgt (politisch ist die offene Sprechstunde gewollt, aber jetzt wird bereinigt). Der Orientierungspunktwert für 2025 ist um 3,85% gestiegen und liegt bei 12,3934 Ct. Es liegen aktuell die Scheinwerte für die Neurologie bei €95,15 (+4,0% gegenüber Vorjahresquartal), Nervenheilkunde bei €95,00 (+1,6%) und Psychiatrie €111,43 (+1,2%). Der Anteil des RLV/QZV Leistungsbedarfs am gesamten Leistungsbedarf gibt an, wie viel unserer Honorare tatsächlich über das RLV zugeteilt werden. Dieser Anteil betrug für unsere Fachgruppen in der obigen Reihenfolge 80,7/ 78,0/ 64,8%. Das bedeutet, dass der Rest der Leistungen in anderen Konstellationen (TSVG bzw. extrabudgetär wie Psychotherapie) abgerechnet wurde. Das RLV wurde dabei in den Fachgruppen um 13,5/ 14,3/ 13,0% überschritten und nur abgestaffelt honoriert.

Kleine Entwarnung zur Therapie mit Amyloid-Antikörpern: Das IQWiG hat zwar für beide Substanzen keinen Zusatznutzen zuerkannt. Aber: Für Lecanemab wurden die Gruppen so zerkleinert, dass die Signifikanz verloren gegangen ist. Für Donanemab wurde aus formalen Gründen die Daten gar nicht beurteilt. In beiden Fällen gilt also: Es wurde kein Beleg für aber auch kein Beleg gegen einen Zusatznutzen gefunden. Damit wird die Preisverhandlung beeinflusst. Der Wirksamkeitsnachweis aus den Zulassungsstudien gilt aber weiterhin. Bei indikationsgerechter Anwendung (bitte gut dokumentieren!) droht damit auch kein Regress, wie ich zur Sicherheit auch noch einmal mit der Gemeinsamen Prüfeinrichtung besprochen habe! Im Gegenteil ist ab April 2026 die Vergütung für die notwendigen Leistungen sogar extrabudgetär möglich (Zusatzbuchstabe A hinzufügen) siehe Meldung der KBV, was dann auch die radiologischen Kontrollen erleichtern sollte.

Im Abrechnungsseminar in Köln gab es Diskussion um eine mögliche Alternative zur Neurosono Ziffer 33100 für Kolleginnen ohne die Berechtigung Neurosono. Leider taugt die EBM Ziffer 33081 nicht, weil die Qualifikation nicht in der Weiterbildungsordnung abgebildet ist und außerdem ein Ausschluss für die Untersuchung von Nerven+Muskeln besteht.

Die Teilnahme an der Mitgliederversammlung per  Zoom-Meeting:14. März 2026 um 09:30 Uhr Start
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Beitreten – So geht’s
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