Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wir hoffen, dass Sie gut durch die Feiertage gekommen sind und wünschen alles Gute für 2026!

Ankündigung: Die nächste Mitgliederversammlung des BVDN Baden-Württemberg soll am Samstag 14.03.2026 vormittags in Stuttgart stattfinden. Bitte den Termin freihalten!

Zum Thema Arzneimitteltherapie und wirtschaftliche Verordnung kopieren wir Ihnen interessante Hinweise aus dem Landesverband Rheinland-Pfalz von Dr. Alice Engel und Dr. Sven Klimke. Fallstricke in unseren Fachgebieten können sein:

a. bei MS Patienten in stabilem Zustand kodieren Sie die ICD-10 G35.10. Bei akutem Schub und dadurch Begründung der Änderung der Therapie: Bitte G35.11 verschlüsseln. Sonst könnte eine Therapieeskalation nicht nachvollziehbar sein.

b. Auch wenn es inhaltlich wenig Sinn ergibt und die Stufentherapie in den Leitlinien zunehmend in den Hintergrund gerät, können die Kassen sich u. U. trotzdem hierauf berufen. Dies betrifft insbesondere die frühzeitige Verordnung von Ofatumumab (Kesimpta®), das neben einer sehr guten Wirksamkeit und Verträglichkeit auch einen günstigen Preis hat. Dennoch gehört es in die Kategorie 3, und man sollte dokumentieren, warum man bspw. von Dimethylfumarat auf Ofatumumab umstellt, ohne vorher z. B. Fingolimod zu verordnen, das jetzt generisch sehr günstig ist.

c. bei Parkinsonpatienten mit Verordnung Rasagilin / Xadago / Ongentys aufgrund von Wirkungsfluktuationen sollte das kodiert sein: ICD-10 G20.X1 („mit Wirkungsfluktuationen“).

d. Bei Verordnung von Quviviq etc.: Kodieren Sie bitte die ICD-10 F51.0 „Nichtorganische Insomnie“ und nicht „Ein- und Durchschlafstörungen“ ICD-10 G47.0. Es empfiehlt sich zudem die Dokumentation in der Patientenakte, dass schon Vorversuche stattgefunden haben und ob eine Therapieresistenz vorliegt, bspw. „Bei weiterhin schweren und bislang therapieresistenten Schlafstörungen (mind. 3 Monate) mit beträchtlichen Auswirkungen auf die Tagesaktivität erfolgte die versuchsweise Verordnung von Daridorexant (Quviviq) als Orexin-Rezeptorantagonist“.

e. Bei Restless-legs-Syndrom (ICD G25.81) nur Targin bzw. Kombination Oxycon/Naloxon verordnen, Oxycodon allein ist nur für chron. Schmerz zugelassen! (ICD-10 R52.2)

f. Es wird Werbung von einer Apotheke gemacht, die Prednisolon Kapseln in 200mg Stärke herstellt. Allerdings ist der Preis mit ca. 890€ für eine 3-tägige orale Kortisontherapie deutlich teurer als eine Therapie mit 20 x 50mg Tabletten über 3 Tage (ca. 120€). Somit ist dies unwirtschaftlich!