Liebe Kolleginnen und Kollegen,

die Ergebnisse der Abrechnung für das zweite Quartal dieses Jahres sind bekannt gegeben. Der Orientierungspunktwert für 2025 ist um 3,85% gestiegen und liegt bei 12,3934 Ct. Es liegen aktuell die Scheinwerte für die Neurologie bei €100,34 (+4,5% gegenüber Vorjahresquartal), Nervenheilkunde bei €101,01 (+2,8%) und Psychiatrie €113,85 (+1%). Der Anteil des RLV/QZV Leistungsbedarfs am gesamten Leistungsbedarf gibt an, wie viel unserer Honorare tatsächlich über das RLV zugeteilt werden. Dieser Anteil betrug für unsere Fachgruppen in der obigen Reihenfolge 81,2/78,4/65,4%. Das bedeutet, dass der Rest der Leistungen in anderen Konstellationen (TSVG bzw extrabudgetär wie Psychotherapie) abgerechnet wurde. Das RLV wurde dabei in den Fachgruppen um 6,8/ 6,7/ 8,3% überschritten und nur abgestaffelt honoriert. Die mangelnde und praxisgefährdende Entwicklung der Scheinwerte in der Psychiatrie wollen wir eigens aufgreifen.

Demenzen: Sie haben mitbekommen, dass die Berufsverbände ein Qualitätshandbuch zur Alzheimertherapie und Diagnostik online veröffentlicht haben, was Brisanz erfährt bei aktueller Zulassung zweier Amyloid-Antikörper. Lecanemab und Kisunla sind verfügbar für Praxen, die sich für das controlled access program CAP registriert haben. Auf der Länderdelegierten-Konferenz des BVDN letztes Wochenende wurde das Thema diskutiert. Die Planung der Infusionen und der Kontrolluntersuchungen sind herausfordernd und erfordern Netzwerke. Nachdem die Infusionen selber aber mit wenig Aufwand in der Praxis durchführbar sind (Nebenwirkungen wie ARIA-E und -H kommen verzögert), sollten wir auch diese Therapie anbieten und nicht die Kliniken zwingen, neue Strukturen wie Infusions-Ambulanzen zu schaffen. Wir sollten die Therapien, die ambulant gut machbar sind, auch anbieten.

Derzeit ein Stolperstein bei der Abklärung für die neuen Alzheimer-therapien: Die genetische Testung auf ApoE4 ist verpflichtend und sollte daher eigentlich Kassenleistung sein. Der G-BA hat leider die Leistung noch nicht beschlossen, so dass derzeit nur eine Privatrechnung durch das Labor und dann der Weg über die Kostenerstattung bei der Krankenkasse unter Hinweis auf „Systemversagen“ für die armen Betroffenen möglich ist. Ich habe die AOK schon angeschrieben, ob es einen besseren Weg geben könnte, aber bei einer Leistung, die noch nicht vom G-BA beschlossen ist, wird das schwierig.

Ankündigung: Die nächste Mitgliederversammlung des BVDN Baden-Württemberg soll am Samstag 14.03.2026 vormittags in Stuttgart stattfinden. Bitte den Termin freihalten!

Die ZNS-Tage als zentrale Fortbildungsveranstaltung der Berufsverbände werden vom 26.-28.02.2026 in Köln stattfinden. Alleinstellungsmerkmal sind praxisorientierte Fortbildung, anwendungsorientierte Kurse (Lumbalpunktions-Refresher, Neurosonographie, Abrechnungs-Seminare etc.) und MFA Fortbildung, so dass sich der Besuch auch für ganze Praxisteams lohnt! Sichern Sie sich den Frühbucher-Rabatt!

PPA Symposium am 26.09.2026 in Freiburg: Nach den erfolgreichen Veranstaltungen in den letzten Jahren erhalten wir die Möglichkeit uns an der Programmgestaltung zu beteiligen! Bitte senden Sie uns Themenwünsche und brennende Fragen zu, dann können wir evtl. das Programm mitgestalten.

Kurzer Hinweis auf eine aktuelle und hochrelevante Publikation zur Kamptokormie bei Parkinsonkranken: Häufig findet sich eine Myositis, die auf Immunsuppression mit Kortikoiden und später Azathioprin anspricht!

Und zu guter Letzt noch die Erinnerung: Falls Sie bei der allgemeinen BVDN Mitgliederumfrage noch nicht mitgemacht haben: Bitte 5 Minuten investieren! Danke!