Liebe Kolleginnen und Kollegen,
die KV hat uns wieder die Honorarergebnisse mitgeteilt. Die Werte für das 4. Quartal 2024 betragen: Der Orientierungspunktwert liegt bei 11,9339Ct. Es liegen aktuell die Scheinwerte für die Neurologie bei €96,15 (+1,6% gegenüber Vorjahresquartal), Nervenheilkunde bei €96,68 (+0,6%) und Psychiatrie €110,87 (-1,1%). Der Anteil des RLV/QZV Leistungsbedarfs am gesamten Leistungsbedarf gibt an, wie viel unserer Honorare tatsächlich über das RLV zugeteilt werden. Dieser Anteil betrug für unsere Fachgruppen in der obigen Reihenfolge 81,7/78,9/65,9%. Das bedeutet, dass der Rest in anderen Konstellationen (TSVG bzw extrabudgetär wie Psychotherapie) abgerechnet wurde. Das RLV wurde dabei in den Fachgruppen um 8,1/8,0/10,6% überschritten und nur abgestaffelt honoriert.
Die KV hat nach Ankündigung der AOK vor einer Überprüfung von Cannabis-Verordnungen gewarnt. Das bedeutet, dass Indikation und Dosierung sowie möglicherweise unwirtschaftliche Verordnung (Blüten sind teuerer als Fertigarzneimittel) geprüft werden. Siehe auch älterer Hinweis dazu.
ePA Rollout: Wer prinzipiell, so wie ich, die Nutzung der ePA befürwortet, sollte sie jetzt testen und schon Erfahrungen machen, bevor die Pflicht ab Oktober kommt. Leider ist aus nicht nachvollziehbaren Gründen die feingranuläre Zugriffsberechtigung doch nicht eingeführt worden. Man kann also nicht generell regeln, dass Apotheken oder Heilmittelerbringer keine Arztbriefe lesen können, sondern muss explizit einen Anbieter oder mehrere ausschließen. Die Erstbefüllung wird gefördert siehe KBV über EBM Ziffer 01648 mit €11,03. Aber auch das vorgeschriebene Hochladen des Arztbriefes wird vergütet… Bei der Gelegenheit sollten Verwender veralteter Praxisverwaltungssysteme PVS noch einmal einen Wechsel auf ein leistungsfähiges neues System überlegen. In unserem System sind drei Klicks nötig, ich gehe davon aus, dass sich das auf einen Klick reduzieren wird. Wer sich unsicher ist, ob und wohin ein Wechsel lohnt: Zur Frage Zufriedenheit mit PVS gibt es einen Artikel im Ärzteblatt, der Namen nennt und den TI-Score der gematik in dem Sie „Praxis“ und „eArztbrief“ oder eine andere TI-Funktion eingeben müssen, um zu sehen, wer sich für fit hält (wohl Selbsteinschätzung?).
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